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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportzentrum
Ort: Schulstraße
VO/2020-174-1 Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Welp, TheklaBezüglich:
VO/2020-174
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hansen (Vorsitzender Ausschuss für Kultur, Schule und Sport) stellt den Sachverhalt kurz vor und berichtet über die Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses. Herr Behrens bemängelt, dass die Prozesse zu lange dauern. Frau Quoirin-Nebel fragt, ob ausreichend Geräte für den Fall eines zweiten Lock-Down zur Verfügung stehen. Frau Welp führt aus, dass die Geräte derzeit bei Kommunit liegen, da Sammelladestationen, die noch benötigt werden, lange Lieferzeiten haben. Sollten die Geräte aber dezentral gebraucht werden (im Home-Schooling) können sie verwendet werden. Herr Dr. Thiel beantragt, über eine Befreiung von den Leihgebühren für den Personenkreis der BuT-Leistungsempfänger abzustimmen. Anschließend wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport abgestimmt.

 


Beschluss 1:

Die Verwaltung wird beauftragt, Eltern, die dem Grunde nach zum Personenkreis der Empfänger von BuT-Mitteln (Bildung und Teilhabe - Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlagsempfänger) gehören, von den Leihgebühren zu befreien.
 

Beschluss 2:

  1. Die Stadtvertretung beschließt, die grundsätzliche Einführung von elternfinanzierten / schülereigenen Geräten zum Schuljahr 2021/2022, für je einen Jahrgang pro Schule. Und bittet die Verwaltung dieses entsprechend weiter vorzubereiten.

 

  1. Den Eltern werden drei Modelle zur Beschaffung angeboten - der Erwerb über eine Finanzierung oder per Sofortkauf, sowie die Möglichkeit die Geräte zu leihen. Die Leihgebühr beträgt 5,00 Euro.

 

  1. Die Ermäßigung für Geschwisterkinder soll 25% für das 2. Kind und 50% für das 3. sowie alle weiteren Kinder betragen.

 

  1. siehe Beschlussvorschlag 1

 

  1. Für alle anderen Jahrgänge wird die Lösung mit Koffergeräten umgesetzt.

 

 


Abstimmungsergebnis 1:

 

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag 2 Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVo für das Wirtschaftsjahr 2020 (246 KB)      

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