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Auszug - Einstellung einer sozialpädagogischen Kraft an der GHS Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert kurz die Sitzungsvorlage. Von dem vom Kreis Pinneberg
aufgelegten Programm in Höhe von jährlich 400.000,-- Euro entfallen auf Hörnerkirchen 3.553,15 Euro als Zuschuss, wenn der Schulträger 40 % = 2.368,77 Euro ebenfalls zur Verfügung stellt, also müßten rd. 6.000,-- Euro pro Schuljahr im Haushalt bereitgestellt werden.
Die Maßnahme des Kreises läuft vorerst bis Ende des Schuljahres 2012/13 und wird von allen Beteiligten begrüßt.
Die Schule sollte ein entsprechendes Aufgabenfeld umschreiben. Es wird eine Fachkraft gesucht, die dann bei den angesprochenen Haushaltsmitteln ca. 6 – 7 Std. / wöchtl. an der Schule tätig sein könnte.
Der Vorsitzende schlägt vor, diese Maßnahme evtl. mit offener Jugendarbeit zusammenzulegen,
dadurch würden sich sicherlich auch die Chancen erhöhen, eine geeigente Fachkraft zu finden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit aus diesem Grunde verdoppelt werden könnte.
Da es sich hier um einen Versuch handelt, sollte der zu erstellende Arbeitsvertrag nicht automatisch bis zum 31.07.2013 laufen, sondern entsprechende Auflösungsmöglichkeiten enthalten.
Beschluss:
Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, eine sozialpädagogische Kraft an der GHS Hörnerkirchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Die Schule erarbeitet ein entsprechendes Aufgabenfeld.
Die Maßnahme soll bei gleichbleibender Bezuschussung durch den Kreis möglichst bis zum
Schuljahr 2012/13 durchgeführt werden.
Für diese Maßnahme werden 6.000,-- Euro bereitgestellt. Die Eigenbeteiligung in Höhe von
40 % beträgt nach dem derzeitigen Stand rd. 2.400,-- Euro.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss, die Stundenzahl für die Fachkraft aufzustocken, um diese Maßnahme mit Tätigkeiten in der offenener Jugendarbeit zusammenzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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