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Auszug - Sicherung der Regenwasserableitung aus der Barmstedter Innenstadt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der AZV stellt seine Planung zur Sicherung der Regenwasserableitung vor. Hauptaugenmerk wird hierbei auf die Schaffung eines neuen Regenwasserkanals über die Krückauwiesen und die damit verbundene Schaffung einer Baustraße gelegt. Als weiterer Punkt wird über die zwei Varianten zum Transport der Baustoffe berichtet.
Zum Bau des RW-Kanals ist die Erstellung einer Baustraße zwingend notwendig. Ob jedoch die Baustraße als 30 cm starke Schotterstraße oder als temporäre Baustraße aus Stahlplatten hergestellt wird, ist noch nicht entschieden. Der derzeitige Planungsstand liegt zwischen Grundlagenermittlung und Vorplanung. Auf Grund dieses Planungsstandes liegen derzeit noch nicht alle relevanten Untersuchungsergebnisse vor. Der AZV möchte von der Stadt Barmstedt die Zusicherung, dass er die städtischen Flächen nutzen kann. Dieser Beschluss könnte mit Auflagen hinsichtlich noch ausstehender Untersuchungsergebnisse versehen sein.
Hinsichtlich des Transportes der Baustoffe hält der AZV die Variante über die Krückauwiesen in Richtung Parkplatz Badewonne/Seestraße für die sicherste Alternative. Diese Sicht wird auch von der Polizei Barmstedt geteilt.
Der Transport über den Küsterkamp würde auf Grund der schmalen Verkehrsflächen und des starken Verkehrsaufkommens zu erheblichen Konfliktpunkten führen.
Der eine Teil der anwesenden Politiker stehen der Herstellung einer festen Baustraße in Richtung Parkplatz Badewonne/Seestraße kritisch gegenüber. Folgendes wird dazu angemerkt:
- notwendige umweltrelevante Untersuchungen liegen noch nicht vor
- der Aufbau von 30 cm Tragschicht wird als nicht ausreichend erachtet
- die Sicherstellung der Entwässerung der Krückauwiesen wird derzeit nicht gesehen
- die Vorflut für den Krückauseitengraben ist nicht klar geregelt
- die Schaffung einer mobilen Baustraße soll geprüft werden (auch die Kosten)
- andere Ansätze müssten geprüft werden (Schaffung von Polderflächen)
- Rückbau der festen Baustraße sollte geprüft werden
- 2017 war der Bau des Kanals nicht vorgesehen. Auch damals hätte die Entwässerung des
RRB funktioniert. Somit wird der Bau des Kanals grundsätzlich hinterfragt.
- Trennung von Krückau und Kanalisation ist in dieser Form nicht möglich, da beim Überstau
der Krückau das Wasser über die Klärbecken in die Kanalisation einläuft.
- die Ableitung des Verkehrs über die Innenstadt ist bei genauer Planung möglich.
- da das Verkehrsaufkommen zeitlich begrenzt ist, kann eine Ableitung über die Innenstadt
erfolgen.
- es sollten Alternativen für die Verkehrsführung angedacht werden (Straße Schlickum).
Der andere Teil der Politiker befürwortet die vorgestellte Planung. Es wird auf folgendes hingewiesen:
- für den Bau der Kanalisation ist eine Baustraße notwendig
- ohne eine Baustraße wird die Sicherheit des Schüler- und Anwohnerverkehr eingeschränkt
- es wird befürchtet, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Innenstadt kommt
- weitere Großbaustellen in der Innenstadt
- Folgekosten für Pflegemaßnahmen
Der AZV sichert zu, dass die Entwässerung des Krückauseitengrabens und der Krückauwiesen vom AZV sichergestellt wird. Außerdem wird angeregt, dass die Beschlüsse mit Auflagen versehen werden können.
Die Politik erinnert den AZV daran, dass noch eine schriftliche Stellungnahme zum Waldausgleich aussteht. Der AZV sichert diese Stellungnahme umgehend zu.
Beschluss:
- Zustimmung zur Nutzung von Flächen der Stadt Barmstedt von rd. 350 m Länge entlang des Krückauseitengrabens zum Bau eines RW-Kanals durch den AZV
- Zustimmung zur Nutzung von Flächen der Stadt Barmstedt von rd. 350 m Länge entlang des Krückauseitengrabens zum Bau einer Baustraße durch den AZV
- Vertagung der Zustimmung zur Nutzung von Flächen der Stadt Barmstedt zum Bau einer Baustraße auf die Sitzung der Stadtvertretung
Abstimmungsergebnis:
Zu1:
Ja- Stimmen | 8 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 1 |
Zu2:
Ja- Stimmen | 3 |
Nein- Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 1 |
Zu3:
Ja- Stimmen | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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