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Auszug - Stadtsanierung, Festlegung des Untersuchungsgebietes aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz / Rantzauer Schlossinsel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Döpke stellt den Sachverhalt vor.
Die Stadtvertretung hat sich im Januar 2019 für die mittlere Lösung entschieden. Das Land hat mitgeteilt, dass die Mittlere Lösung nicht genehmigungsfähig für das Förderprogramm ist.
Das Land wünscht sich eine rechtskonforme Änderung.
In dem großen Gebiet sind alle Häuser berücksichtigt, die von einer Bodenwertsteigerung profitieren würden.
Frau Dorsch erklärt, dass damit nicht automatisch alle Häuser unter Denkmalschutz stehen. Es geht zunächst nur um die Voruntersuchung.
Frau Döpke gibt an, dass die Voruntersuchung von einem Gutachter durchführt wird. Hierbei sind alle Anlieger zu beteiligen.
Herr Kuberzig fragt, wer die Grenzen für die kleine Lösung festgelegt hat.
Frau Döpke gibt an, dass die Stadtverwaltung das mit dem Land kommuniziert hat. Anschließend kam Frau Kling vom Land nach Barmstedt. Frau Kling ist der Meinung, dass man für eine nachhaltige Entwicklung das Gebiet erweitern sollte.
Herr Kuberzig erklärt, dass er die große Lösung für willkürlich hält. Er gibt an, dass das nichts mit einer Wertsteigerung zu tun hat. Es ist unklar, warum das Land die mittlere Lösung für rechtsunkonform halte.
Dies ist Herrn Behrens ebenfalls nicht klar. Herr Behrens hat Frau Kling per E-Mail um eine Begründung gebeten. Diese E-Mail wurde leider nicht beantwortet.
Herr Johannsen regt an, dass er sich heute eine Begründung gewünscht hätte, warum die beschlossene Lösung nicht rechtskonform ist. Er hätte sich heute mehr Informationen gewünscht.
Herr Dr. Thiel schließt sich Herrn Johannsen an. Er regt an, dass man auf den Beschluss vom 22.01.2019 drängen sollte.
Herr Gottschalk berichtet, dass ihm nicht klar ist, ob die kleine Lösung rechtskonform ist. Die Vertreter der Politik und Frau Döpke sollten nach Kiel fahren. Er schlägt vor, dass man sich heute für die kleine Lösung entscheiden sollte oder nach Kiel fahren sollte, um dort auf die mittlere Lösung zu drängen.
Frau Bremer-Wilms erklärt §15 BauGB.
Frau Döpke erläutert, dass es die Möglichkeit gibt, sich nur auf die Schlossinsel zu fokussieren. Die Erweiterungsmöglichkeiten gestalten sich dann jedoch schwierig.
Herr Behrens verliest den § 142 Abs 1 Satz 1 BauGB.
Herr Ortwin Schmidt warnt davor, dass Gebiet zu groß zu beschließen. Es sollte sich für die kleine Lösung entschieden werden.
Herr Jessen fragt, ob damit der gesamte städtebauliche Denkmalschutz für die Schlossinsel fällt.
Frau Dorsch erklärt, dass die Voruntersuchung die Voraussetzung für den Maßnahmenplan ist.
Herr Hansen erklärt, dass man mit der Schlossinsel vorankommen soll. Alles Weitere ist finanziell nicht realisierbar.
Herr Hansen beantragt, den Beschluss vom 22.01.2019 aufzuheben und die kleine Lösung zu beschließen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 22.01.2019 zur Durchführung der mittleren Variante aufzuheben und beschließt die kleine Lösung gemäß Anlage als Grundlage für die VU und IEK.
Abstimmungsergebnis :
Ja- Stimmen: | 16 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 5 |
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