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Auszug - Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt ab 2019 (Hebesatzsatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns stellt die Vorlage vor. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Hebesatzhöhe um ein zwingendes Tatbestandsmerkmal für eine Fehlbetragszuweisung handelt.
Es erfolgt eine Diskussion durch die Anwesenden. Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit durch die Vorgaben des Landes noch von einer kommunalen Selbstverwaltung in ihren finanziellen Angelegenheiten gesprochen werden kann. Von Seiten der BALL-Fraktion wird eine Resolution gefordert. Die Konsequenzen einer Hebesatzerhöhung werden von den Anwesenden diskutiert. Es wird während der Beratung darauf hingewiesen, dass auch andere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bereits betrachtet und umgesetzt wurden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die der Vorlage beigefügte Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen ab 01.01.2019 zu beschließen.
Grundsteuer A: 390 %
Grundsteuer B: 425 %
Gewerbesteuer: 380 %
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 5 |
Enthaltungen: | 0 |
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