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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet des B-Planes Nr. 74 südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau (bisher 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt); hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Tagesordnungspunkte, die aus zeitlichen Gründen in der Sitzung am 13.12.2016 nicht behandelt werden können, werden in einer Folgesitzung am 14.12.2016, zu der ich hiermit bereits einlade, beraten. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Vielen Dank!
VO/2016-232 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet des B-Planes Nr. 74 südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau (bisher 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt);
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Beratung im Bauausschuss am 07.11.2016.

 

Herr Jessen erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nicht zustimmen wird.
 

 

Herr Welk erklärt, dass die Vertreter der BALL-Fraktion ebenfalls gegen die Flächennutzungsplanänderungen stimmen werden, da sie eine Bebauung nicht für erforderlich halten.

 


Beschluss:
 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „sterkamps“ und nördlich der Krückau und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:14

Nein- Stimmen:  4

Enthaltungen:  0

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