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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-232  

Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet des B-Planes Nr. 74 südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau (bisher 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt);
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für den Bereich des Wischhofes südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau soll ein B-Plan aufgestellt werden. Im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens wird zeitgleich eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt notwendig.

 

Im bisherigen Verlauf dieses Verfahrens wurde diese begleitend zum B-Plan-Verfahren als 1. Änderung bezeichnet. Es wurde allerdings festgestellt, dass eine 1. Änderung nicht in Frage kommt, weil unter dieser Nummer bereits ein Bauleitplanverfahren durchgeführt worden ist. Insofern wird aus der 1. Änderung die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt. Alle bisher durchgeführten Schritte behalten jedoch Ihre Gültigkeit und sind im weiteren Verlauf zu berücksichtigen. Dies sind im Einzelnen die Aussagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21. März 2016 ebenso wie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geäußert worden sind. Die Anregungen und Bedenken hieraus wurden vom Stadtplanungsbüro zusammengefasst und in einem Abwägungsvorschlag dargestellt. Der Abwägungsvorschlag liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die Landesplanungsbehörde hat zu diesem Verfahren wie auch zum Aufstellungsverfahren des B-Planes Nr. 74 Stellung genommen. Von dieser Seite wird bestätigt, dass gegen die Planungen der Stadt Barmstedt keine Bedenken bestehen, insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den damit verfolgten Planungsabsichten der Stadt nicht entgegen.

 

Als nächster Schritt ist in diesem Verfahren nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, damit anschließend zeitgleich mit der Auslegung und der Beteiligung des B-Planes Nr. 74 die Unterlagen nach entsprechender Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden können und die Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahrensschritt beteiligt werden können.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Entwurf der Planunterlagen

Entwurf der Begründung

Abwägungsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR15006_1101_Planz F-Plan (160 KB)      
Anlage 2 2 BAR15006_11003_Begründung (3899 KB)      
Anlage 3 3 BAR15001_FP_13003_4(1) (689 KB)      

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