Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht des Amtsvorstehers
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Verkehrsschauen im Amtsbereich
Im Amtsbereich Hörnerkirchen sind in den Gemeinden Verkehrsschauen durchgeführt worden. Nach Erhalt aller Protokolle wird eine Abarbeitung erfolgen. Es werden zeitnah die Verkehrszeichen gereinigt, ausgetauscht ,gerichtet, entfernt oder aufgestellt. Die Protokolle sind in der Verwaltung einsehbar.
Integrations- und Aufnahmepauschale
Die Integrations- und Aufnahmepauschale im September wurde gemäß Schreiben des Kreises Pinneberg für 1 Person über 2.000 € überwiesen.
Derzeit stehen 41 Asylbewerber im laufenden Leistungsbezug des Sozialamtes.
In den fünf amtsangehörigen Gemeindeunterkünften leben derzeit 37 Personen, sieben Personen wurden in den Unterkünften der Stadt Barmstedt untergebracht.
Schreiben an Kreisfraktionen zur Senkung der Kreisumlage
Das Schreiben wurde verlesen und dem Protokoll beigefügt.
Änderung der Besteuerung für sog. „Kampfhunde“
Mit dem Wegfall des „Gefahrhundegesetzes“ 2015 wurde in der Gesetzgebung eine Tendenz erkennbar, die sog. „Kampfhunde“ nicht mehr anders einzuschätzen, als „normale“ Hunde. In den Folgevorschriften des Hundegesetzes entfiel deshalb eine Gefährdungseinstufung nur aufgrund einer Rassezugehörigkeit. Steuerrechtlich war dies aber noch über eigene Rasselisten in den Satzungen oder Bezugnahmen auf andere Vorschriften mit Rasseliste möglich.
Auf Initiative der „Piraten-Partei“ hin hat der Landtag nun schon in zweiter Lesung einer Änderung des KAG zugestimmt, die auch eine Besteuerung mit einem höheren Satz alleine wegen Rassezugehörigkeit ausschließt. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist demnächst zu rechnen.
Nachdem in allen Gemeinden in den Hundesteuersatzungen eine eigene Rasseliste vorhanden ist, besteht insoweit Änderungsbedarf (neben einigen weiteren redaktionellen Änderungen). Die Verwaltung erarbeitet die Änderungssatzungen. Im Amtsgebiet ist ein solcher Hund vorhanden, für einen weiteren läuft derzeit das Besteuerungsverfahren. Diese werden nach Rechtsänderung als „normaler Hund“ einzustufen sein. Die finanziellen Auswirken sind daher minimal.
Hinweis: Eine höhere Besteuerung für nach tierärztlicher Beurteilung gefährliche Hunde ist weiterhin möglich (sog. „Beisshunde“).
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kreisumlage - Schreiben des Amtes Hörnerkirchen (1020 KB) |
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