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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2016-187 Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", östlich und südlich des "Jittkamp" und westlich der "Hellwieser Chaussee"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dieckmann stellt den B-Plan Nr. 77 vor. Hier handelt es sich um eine Teilfläche des alten B-Planes Nr. 5, welche sich als Lückenschluss zwischen dem Gebiet Nappenhorner Koppel und dem Jittkamp in westlicher und nördlicher Richtung ergibt. Angedacht ist, entgegen der ursprünglichen Festsetzung des B-Planes Nr. 5, der hier ein Mischgebiet vorsieht, jetzt eine Wohnbebauung auszuweisen.

 

 

 

 

 

 
 


Beschluss:

 

1)      r das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

 

2)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3)      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro dn-Stadtplanung beauftragt werden.

 

4)      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5)      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:     4

Nein- Stimmen:  3

Enthaltungen:    1

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