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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Grundsatzbeschluss für Baulandausweisung in Barmstedt  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2015-216-1 Grundsatzbeschluss für Baulandausweisung in Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe DieckmannBezüglich:
VO/2015-216
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dieckmann erläutert, dass insbesondere der Punkt 3 des Grundsatzbeschlusses in der Praxis zu Schwierigkeiten führt. Die Planungshoheit der Stadt bleibt unberührt.

 

Herr M. Schönfelder gibt dazu folgende Erklärung ab:

Der Grundsatzbeschluss wurde in 2011 mit einer breiten Mehrheit (20 Ja, 2 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme) gefasst. Es ging eine jahrelange Vorbereitung und auch eine rechtliche Würdigung voraus.

Der Absatz 1 besagt, dass die Stadt Barmstedt Sorge dafür tragen soll, dass sich die Flächen im Zeitpunkt der konkreten Planung in öffentlicher Hand befinden sollen. Dies setzt intensive Gespräche zwischen Stadt und Eigentümer voraus. Wenn das Ziel nicht erreicht wird, kann die Stadtvertretung beschließen, dies Vorhaben ruhen zu lassen, es gemeinsam mit dem Eigentümer zu erschließen oder die alleinige Erschließung durch den Eigentümer zuzulassen.

Ziele des Beschlusses waren die Mitwirkung an der städtebaulichen Entwicklung und die Verbesserung der Haushaltssituation (ein angemessener Kaufpreis kann mit Hilfe des Gutachter-Ausschusses ermittelt werden). Er nennt ein konkretes Beispiel einer Gemeinde, die im Sinne des Beschlusses handelt. Hier wurdenr Bodenbevorratung Grundstücke angekauft und dafür günstige Kredite der Investitionsbank verwendet, die erst bei Weiterverkauf der Grundstücke zurückgezahlt werden müssen.

 

Der Antrag der FWB lautet, den Punkt 3 des Grundsatzbeschlusses aus 2011 zu streichen, die Punkte 1 und 2 beizubehalten.

 

Herr Dr. Thiel schließt sich den Äerungen des Herrn Schönfelder an. Es soll verhindert werden, dass spekulativ Weiden aufgekauft werden, die später als Bauland verkauft werden können. Im Einzelfall könne vom Grundsatzbeschluss abgewichen werden.

 

Frau Quoirin-Nebel schließt sich dem Antrag für ihre Fraktion an.

 

Herr Hansen erklärtr die SPD-Fraktion, dass diese den Grundsatzbeschluss in dieser absoluten Form r nicht mehr tragbar lt. Die Bauleitplanung ist in der Hand der Politik. Eine Bodenbevorratung kommt erst kurz vor dem Aufstellungsbeschluss eines B-Planes in Frage, um mögliche Risiken auszuschließen. Es war gefordert, ein Konzept zu erstellen - dies gab es bisher nicht. Zudem ist fraglich, ob genügend Finanzmittel vorhanden wären. Die B-Planung läge dann bei der Stadt, dies setzt jedoch ausreichend Personal voraus.

 

Herr Hansen beantragt, den Grundsatzbeschluss aufzuheben und die Verwaltung zu bitten, einen realistischen und durchführbaren Weg zu ermitteln, bei dem die Stadt am Verkauf von Flächen partizipieren kann.

 

Herr Behrens erklärt für die CDU-Fraktion, dass er den Beschluss für nicht rechtmäßig hält. Es sei nicht Sache der Gemeinde, durch An- und Verkauf Gewinne zu erzielen. Dies ist nach der Gemeindeordnung rechtlich nicht zulässig. Es ergäbe sich ein Anspruch des rgers auf einen Nachschuss zum Kaufpreis bis nur noch ein leichter Gewinn verbleibt. Der Aufwand in der Verwaltung für den Kauf, die Entwicklung und den Verkauf der Grundstückere sehr hoch. Diese Ressourcen sind nicht vorhanden. Eine Bodenvorratspolitik wurde bisher auch nicht durchgeführt.

Satz 1 in Punkt 1 des Grundsatzbeschlusses entspricht dem Gesetzestext. Die Planungshoheit ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben. Zudem wurde in der Vergangenheit bereits gegen diesen Beschluss gehandelt, in dem ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, bevor sich das Grundstück im Eigentum der Stadt befand.

 

Herr Jessen fragt, ob eine rechtliche Prüfung erfolgt sei. Frau Döpke antwortet, dass bereits beim Kreis angefragt wurde; eine schriftliche Auskunft liegt nicht vor. ndlich habe man ihr gegenüber aber Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses geäert. Ggf. würde sie Widerspruch gegen den Beschluss erheben, um von der Kommunalaufsicht eine rechtliche Prüfung zu erhalten.

 

Herr Dr. Thiel weist auf frühere Erschließungen hin, die den Haushalt der Stadt mit relativ hohen Summen gestärkt hat.

 

Herr A. Schmidt weist auf eine neue rechtliche Würdigung des Beschlusses hin, der seiner Meinung nach ohne Ziff. 3 beibehalten werden sollte. Ein Konzept zur Weiterentwicklung bildet der F-Plan, den die Politik vor einigen Jahren umfangreich geändert und mit glichen Wohnbauflächen versehen hat. Dies erweist sich heute als Hindernis für die Kaufpreisverhandlungen.

Er weist auf den Einsatz der FWB hin, die im Bereich Düsterlohe mit vielen Gesprächen eine Entwicklung erglicht hat. Ebenfalls wurden vor Aufstellungsbeschluss Gespräche in Bezug auf den Schusterring geführt. Die Politik habe die Hoheit über Baulandausweisung.

 

Frau Bremer-Wilms weist darauf hin, dass zunächst innerstädtisch Baulücken geschlossen  und Ersatzbauten für marode Gebäude entstehen sollten, bevor ein weiteres Gebiet im Randbereich erschlossen wird.

 

Herr Behrens ergänzt, dass insbesondere die Ziffer 3 eine Gefahr der Klage enthält.

 

Herr Kahns bemerkt, es sei richtig, dass bisher keine Bodenvorratspolitik betrieben wurde. Dies ist jedoch kein Grund, den Beschluss aufzuheben. Bodenvorratspolitik sollte in Zukunft betrieben werden.

 

Es werden folgende Anträge gestellt:

a)      Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss aufzuheben und die Verwaltung zu bitten, einen realistischen Weg zu finden, wie die Stadt besser partizipieren kann

b)      Die CDU-Fraktion beantragt, den Grundsatzbeschluss aufzuheben

c)      Die FWB-Fraktion beantragt, nur die Ziffer 3 des Grundsatzbeschlusses aufzuheben.

 

Die SPD zieht ihren Antrag zurück.

 

Da der Antrag der CDU-Fraktion der weitreichendste ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

 

Es gibt eine Mehrheit, über den Antrag der FWB wird deshalb nicht mehr abgestimmt.


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung wie folgt zu beschließen:

 

Der Grundsatzbeschluss für Baulandausweisung in Barmstedt wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

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