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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Innerörtliches Entwicklungskonzept  

Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr und die weiteren Anwesenden werden zunächst über das Ergebnis der Kreisbereisung vom 26.03.2015r die im Rahmen des in den Vorjahren erstellten Innenentwicklungskonzeptes besichtigten Flächen durch Vertreter des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Pinneberg, der Gemeinde Westerhorn und der Verwaltung informiert. Viele Grundstücke in der Gemeinde wurden im Rahmen des Konzeptes in die Kategorie A als Potenzialfläche mit Baurecht eingestuft. Diese stehen allerdings nicht grundsätzlich zur Verfügung, da die Eigentümer die Flächen eventuell nicht verkaufen wollen oder später selber für eine eigene Bebauung nutzen wollen.

Um dies für die künftige Entwicklung der Gemeinde zu dokumentieren, soll eine Grundstücksbefragung durchgeführt werden. Hierbei sollen die Grundstückseigentümer der Potenzialflächen mit Baurecht angeschrieben werden mit der Bitte um Rückantwort innerhalb einer festgesetzten Frist, ob die Fläche für eine Bebauung zur Verfügung steht. Sollte keine Antwort erfolgen, so geht die Gemeinde dann davon aus, dass die jeweilige Fläche nicht für eine Bebauung zur Verfügung steht.

 

Abschließende Hinweise durch die Landesplanung:

Es wird den Gemeinden gegenüber deutlich betont, dass die Inanspruchnahme weiterer Flächen erst nach Ausschöpfung aller anderen Innenentwicklungspotenziale höherer Kategorie erfolgen kann. Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Gründe dafür, dass nicht zuerst die Baulücken verwendet werden, zu dokumentieren. Anderenfalls ist die reibungslose Genehmigung der Bauleitpläne nicht mehr gewährleistet. Die verbindlichen Bauleitplanungen sind stets bedarfsorientiert und den demografischen Entwicklungen folgend in Teilabschnitten zu realisieren. Auch nach der Auflösung der Planungsgemeinschaft sollten die Bedarfe und die Planungsziele der einzelnen Gemeinden weiterhin gemeindeübergreifend abgestimmt werden.


Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr nehmen das Ergebnis der Kreisbereisung im Zusammenhang mit der Erstellung des innerörtlichen Bebauungskonzeptes zur Kenntnis. Eine Grundstücksbefragung soll durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen dann in den weiteren Planungen Berücksichtigung finden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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