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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen gemäß §82 GO im Haushaltsjahr 2015  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:32 - 19:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2015-080 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen gemäß §82 GO im Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Rubart stellt die Vorlage vor.

 

Herrn Unger erscheinen die Kosten für den Steuerberater sehr hoch.

Herr Reimers erklärt, dass der Aufwand für die zurückliegenden Jahre (2007 2013) höher war als der zukünftige Aufwand sein wird.

Frau Oestreich ergänzt, dass die Verwaltung versucht den Steuerberater weiterhin zu unterstützen, um die Kosten niedrig zu halten.

 

Herr Kreimer bemängelt, warum die Kosten für den Steuerberater nicht planbar waren.

Hierzu wird von Herrn Reimers angemerkt, dass die Kosten/ der Aufwand bei Erstellung des Haushaltes für 2015 noch nicht absehbar waren.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Firma Treukom hat im Jahr 2013 den Auftrag zur steuerlichen Beratung erhalten.

Es wurden feste Honorartze vereinbart (für den Geschäftsführer 150 €/Std., für einen Steuerberater 120 €/Std. und einen erfahrenden Mitarbeiter 90 €/Std.).

 

Durch den Steuerberater wurden für die Jahre 2007 2013 insgesamt 8.735,79 € in Rechnung gestellt.

 

An das Finanzamt Itzehoe sind insgesamt 20.398,75 € (2007 5.179,10 €, 2008 4.868,25 €, 2009 952,25 €, 2010 2.514,40 €, 2011 1.565,23 €, 2012 1.491,15 € und 2013 3.828,37 €) abzuführen.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn die überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 GO für das Produktkonto 573020.543105 in Höhe von 9.400,00 EUR, sowie beim Produktkonto 573020.544190 in Höhe von 13.500,00 EUR zu genehmigen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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