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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neugestaltung der Außenanlagen der Grund- und Gemeinschaftsschule  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:02 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2014-170-1 Neugestaltung der Außenanlagen der Grund- und Gemeinschaftsschule
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ulrike KarvinkBezüglich:
VO/2014-170
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr O.Schmidt führt die Neugestaltung her aus und verweist auf die Beratung in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 25.08.14.

 

Frau Krämer stellt den Antrag, aus Kostengründen nicht den Vorschlag der Verwaltung, sondern die Variante 1 (Zumholz) zu beschließen, weil der Verwaltungsvorschlag der weitergehende ist, sst derrgervorsteher zunächst über diesen abstimmen.


Beschluss:

  1. Es wird beschlossen, Leerrohre für einen eventuell späteren Bau einer Flutlichtanlage zu verlegen.
  2. Es wird beschlossen, das Spielangebot am Seilzirkus im 1. Bauabschnitt zu ergänzen.
  3. Es wird beschlossen, die Wünsche der Schule und der Vereine an Ausstattung, Materialien und Ausführung im ersten Bauabschnitt zu berücksichtigen und die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt 2015 für die Ausführung der Variante Vereine bereit zu stellen. Im Rahmen der Verwirklichung ist von der Verwaltung zu prüfen inwieweit Fördermittel beantragt werden können.
  4. Es wird beschlossen, den Planungsauftrag für den 2. BA. im Umfang des Vorentwurfes (Leistungsphase 1 -2) zu erteilen und die Kosten für die weiteren Umgestaltungen gemäß der Planung in den Haushalt 2015 / 2016 einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              17             

Nein- Stimmen:                1

Enthaltungen:                0

 

Damit braucht über den Alternativ-Antrag nicht mehr abgestimmt zu werden.

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