Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungplanes des Amtes Hörnerkirchen a) Abwägung der abgegebenen Stellungnahmén der Öffentlichkeit und der Behörden b) Beschluss der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes c) Billigung der Begründung d)Vorlage bei der Genehmigungsbehörde e) Bekanntmachung der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lantau erläutert die Vorlage zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen und stellt die Abwägungsvorschläge einzeln vor.
Beschluss:
- Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden geänderten und an die gegebenen Verhältnisse angepassten Abwägungsvorschlags einzeln geprüft. Herausgenommen wurde der Änderungsbereich L für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich Rosentwiete / Lindenstraße, der nicht mehr überplant werden soll. Berücksichtigt werden die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:6
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