Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Aufhebung der gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Buchner erläutert und verweist auf die Beratungen des Finanzausschusses.
Herr Richter ergänzt, dass hinsichtlich der Vergabeart eine besondere Regelung für die Gemeinde gefordert wird. Im Rahmen der Aufträge zwischen 30.000 bis 99.999,99 Euro möchte die Gemeindevertretung die Art der Vergabe selbst entscheiden.
Beschluss:
Die Aufhebung der gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung wird beschlossen, soweit bei der jeweiligen Vergabeart die rechtlich zulässigen Höchstgrenzen eingehalten werden und sichergestellt ist, dass die Gemeindevertretung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen zwischen 30.000 und 99.999,99 Euro die Art der Vergabe jeweils vorgegeben hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de