Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 29.05.2012 | SI/HAU/0045/12 | |||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Grundsätze für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt | VO/2012-176 | |||||
Ö 7 | Berichtswesen Haushaltsentwicklung, Steuerentwicklung (Stichtag 30. Juni 2012) | VO/2012-161 | |||||
Ö 8 | Wahl eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 26.05.2013 | VO/2012-172 | |||||
Ö 9 | Personalangelegenheiten | VO/2012-160 | |||||
Ö 10 | Sportgeräte für neue Sporthallen Schulstraße; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe | VO/2012-167 | |||||
Ö 11 | SSV Rantzau Zuschussbewilligung für eien Flutlichtanlage | VO/2012-182 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt den Bau einer neuen Flutlichtanlage auf dem Sportplatz D2 in einer finanziellen Größenordnung von ca. 20.000 €. Die Kosten für den Aufwand für die Leitungen und Anschlüsse sowie den Abbau der bestehenden Anlage erfolgt durch den SSV Rantzau. Die Anlage geht nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Barmstedt über. Die Unterhaltungskosten einschl. Erneuerung der Leuchtkörper obliegt dem SSV Rantzau. Der Nutzungsvertrag ist entsprechend zu ergänzen
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07.08.2012 - Hauptausschuss Barmstedt | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt den Bau einer neuen Flutlichtanlage auf dem Sportplatz D2 in einer finanziellen Größenordnung von ca. 20.000 €. Die Kosten für den Aufwand für die Leitungen und Anschlüsse sowie den Abbau der bestehenden Anlage erfolgt durch den SSV Rantzau. Die Anlage geht nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Barmstedt über. Die Unterhaltungskosten einschl. Erneuerung der Leuchtkörper obliegt dem SSV Rantzau. Der Nutzungsvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: 7 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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Ö 12 | Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 13 | Tagesordnung für die Stadtvertretung am 21.08.2012 | ||||||
N 14 | Personal- und Grundstückangelegenheiten | ||||||
N 14.1 | Personalangelegenheiten | ||||||
N 14.2 | Personalangelegenheiten | ||||||
N 14.3 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
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