Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-182
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Sachverhalt:
Die Flutlichtanlage auf dem vom SSV Rantzau gepachteten städtischen Sportplatz D2 ist erneuerungsbedürftig und erfüllt seit geraumer Zeit nicht mehr verschiedenen Anforderungen. Zur weiteren Sachinformation sind die Schreiben des SSV Rantzau vom 18.7.2012 und vom 26.7.2012 beigefügt. Die angesprochenen Kostenvoranschläge der Fachfirmen liegen im Rathaus und können bei Bedarf eingesehen werden. Eine Aufstellung der alten Flutlichtmasten von der Schulstrasse ist nach Prüfung der Standfestigkeit durch eine Fachfirma nicht zulässig. Die Standfestigkeit der bestehenden städtischen Anlage auf dem Sportplatz D1 erfolgt am 1.8.2012 durch die Fachfirma, um festzustellen zu lassen, ob dort möglicherweise ebenfalls Handlungsbedarf bestehen sollte. Über das Ergebnis der Prüfung wird berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt den Bau einer neuen Flutlichtanlage auf dem Sportplatz D2 in einer finanziellen Größenordnung von ca. 20.000 €. Die Kosten für den Aufwand für die Leitungen und Anschlüsse sowie den Abbau der bestehenden Anlage erfolgt durch den SSV Rantzau. Die Anlage geht nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Barmstedt über. Die Unterhaltungskosten einschl. Erneuerung der Leuchtkörper obliegt dem SSV Rantzau. Der Nutzungsvertrag ist entsprechend zu ergänzen
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen nicht bereit und müssten im 2. Nachtrag zum Haushalt 2012 bereitgestellt werden. Die Neubaumaßname des Sportlerheimes wird sehr wahrscheinlich kostengünstiger abgerechnet werden, so dass ca. 24.000 € erspart werden. Der städtische Anteil an der Maßnahme beträgt ca. 48 %.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage SSV (167 KB) |
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