Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 20.07.2022  
SI/BWA/0037/22  
Ö 5  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b)Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-172  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme  abgegeben  haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu               setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

   
    20.07.2022 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 6 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben  ha ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu               setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 


 

   
    21.07.2022 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

Der TOP wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    06.09.2022 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 6 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege ben  haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    08.09.2022 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 7  
Vorstellung des Instandsetzungskonzept  
VO/2022-228  
Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 9  
Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)      
N 10     Bauanträge      
N 11     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 12  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner