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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Bokel  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
Gremium: Gemeindevertretung Bokel
Datum: Mo, 25.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:21 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2023  
SI/GVB/0063/23  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 6  
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Seestr. im südöstlichen Siedlungsgebiet, zwischen Seestr. und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees  
Enthält Anlagen
VO/2023-412  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 A für das Gebiet  
Enthält Anlagen
VO/2023-413  
Ö 8  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße", im südöstlichen Siedlungsgebiet, zwischen "Seestraße" und Sportplatz und östlich des Bokeler Sees; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2023-416  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. r das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" wird die 5. Änderung des  F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Darstellung einer Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Rellingen beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    25.09.2023 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" wird die 5. Änderung des  F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Darstellung einer Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 11     Delegationsentscheidung zur Aufstellung von Bauleitplänen auf den Bürgermeister bzw. auf die Verwaltung      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
N 13     Vertragsangelegenheiten      
Ö 14  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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