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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 17.11.2021 |
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SI/BaAB/0043/21 |
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Ö 4 |
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Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde Teil 1 (max. 15 Minuten) |
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Ö 6 |
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5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes "Rosentwiete 34"
hier: abschließender Beschluss |
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VO/2022-065 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Rosentwiete 34“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
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25.05.2022 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Rosentwiete 34“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Frau Kröger verlässt den Raum, da Sie sich nach § 22 GO für befangen erklärt.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: 6 | | | | Enthaltungen: | |
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25.05.2022 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen |
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Ö 13 - (offen) |
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Beschluss: Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Rosentwiete 34“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 12 | Nein- Stimmen: | | Enthaltungen: | |
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Ö 7 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges; hier: Entwurfs-und Auslegungsbeschluss |
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VO/2022-120 |
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Ö 8 |
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B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Sachstandsbericht |
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VO/2022-121 |
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Ö 9 |
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Spielstraße Hegebusch - Antrag an den Kreis |
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Ö 10 |
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Ausbau Bahnhofstraße |
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Ö 11 |
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Breitbandausbau 2021 - noch nicht behobene Schäden |
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VO/2022-133 |
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Ö 12 |
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VO/2019-126 "Antrag der SPD -Fraktion, Bushaltestellen barrierefrei umbauen"
hier: Sachstandsmeldung |
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Ö 13 |
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Einwohnerfragestunde Teil 2 |
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N 14 |
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Grundstücksangelegenheiten
hier: Antrag auf Bordsteinabsenkung |
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N 15 |
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Bauanträge seit der letzten Ausschusssitzung |
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N 16 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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Ö 17 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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