Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes "Rosentwiete 34" hier: abschließender Beschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-065 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes "Rosentwiete 34"
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Rosentwiete 34“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Frau Kröger verlässt den Raum, da Sie sich nach § 22 GO für befangen erklärt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 6

 

 

 

Enthaltungen:

 


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner