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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges; hier: Entwurfs-und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-120 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wolf stellt sich und im Anschluss den B-Plan mit den vorgebrachten Bedenken vor.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 sowie die 4. Änderung des F-Planes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Abschnitt D/E „Steinstraße/Osterhorner Weg“ östlich des Gewerbegebietes „Steinstraße“, nördlich der „Steinstraße“ und nordöstlich des „Osterhorner Weges“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 sowie der 4. Änderung des F-Planes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 7

 

 

 

 

 


 

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