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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-121  

Betreff: B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
25.05.2022 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
25.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Zu dem Projekt wurde der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Stand vom 31.01.2022 erarbeitet. Mit diesen Unterlagen wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB am 07.02.2022 angeschrieben und um Äerung bis zum 07.03.2022 gebeten.

 

Daraufhin haben sich nur wenige TÖBs geäert, aus deren Stellungnahmen sich folgender Abstimmungsgespräch- bzw. Klärungsbedarf ergibt:

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

 

  • Zu der Anbindung des Plangebiets macht der BP unzureichende Angaben, deshalb ist keine abschließende Stellungnahme möglich.
  • Da an eine Landesstraße (L 112) außerhalb der Ortsdurchfahrt angebunden werden soll, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

 

Landwirtschaftskammer SH

 

  • Erneuter Hinweis (wie schon im BP 14) auf den nördlich des Plangebiets gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb (Steinstraße 8) mit intensiver Rinderhaltung, woraus sich ein Konfliktpotential zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und den umliegenden Nutzungen verstärkt. Dringende Empfehlung, den Betriebsleiter in die Planung einzubinden und Gespräche sowie Verhandlungen darüber zu führen, ob mittelfristig eine Aussiedlung des landwirtschaftlichen Betriebes zu einer positiven Entwicklung für beide Seiten führen kann.
  • Empfehlung, Lage und Kapazität des Regenrückhaltebeckens zu überprüfen.

 

Die genannten Aspekte sind abzustimmen und die Planung ggfls. anzupassen, um den Entwurfsstand herstellen und damit in die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB gehen zu können.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4c Hauptsatzung und § 5

Geschäftsordnung

 

Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO


Anlage/n:

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