Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 21.07.2022 | SI/GVB/0060/22 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 6 | Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022) | VO/2022-200 | |||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b)Satzungsbeschluss | VO/2022-172 | |||||||||
Ö 8 | Vorstellung des Instandsetzungskonzept | VO/2022-228 | |||||||||
Ö 9 | Gemeinde- u. Kreiswahl am 14.05.2023, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss | VO/2022-229 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen. |
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08.09.2022 - Gemeindevertretung Bokel | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt Herrn Hans-Christian Stehn und Herrn Walter Sommer als Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss zu benennen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 11 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 13 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
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