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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-200  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Es handelt sich hierbei um eine Mitteilungsvorlage.

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß
§ 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.


Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der rgermeister mindestens halbjährlich die Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

164.545,83

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

533,33

      davon sind Mehraufwendungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

164.012,50

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

173.142,38 €

     davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

1.907,33

     davon sind Mehraufwendungen durch zuständige  Beschlussorgane entschieden worden:

164.012,50

            davon sind Mehraufwendungen durch Sollübertragungen
             innerhalb des Budgets entstanden (interne Buchung von
             einer Investitionsmaßnahme auf eine Andere im gleichen
             Budget):

7.222,55 €

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Gemeindevertretung Bokel // Kenntnisnahme


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022i

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022 Bokel (195 KB)      

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