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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
Zusatz: Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Bestimmungen gilt auch bei Veranstaltungen aus/in unserem Hause die 3-G-Regelung. Bitte weisen Sie vor Veranstaltungsbeginn nach, dass Sie geimpft, genesen bzw. tagesaktuell getestet sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 16.09.2021  
SI/BWA/0029/21  
Ö 5  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Rahmenkonzept Solarflächen der Gemeinde Bokel  
Enthält Anlagen
VO/2021-359  
Ö 7  
Aufstellung des B-Planes Nr. 9 "Vossbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-354  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist

die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. Für das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,

12/ 2, 13 16, 17/2, 19 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die

Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und

zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB

abzuschließen.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.

 

  1. Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.

 

   
    08.12.2021 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist

die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,

12/ 2, 13 16, 17/2, 19 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die

Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und

zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB

abzuschließen.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.

 

  1. Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    09.12.2021 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt:

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist

die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,

12/ 2, 13 16, 17/2, 19 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die

Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und

zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB

abzuschließen.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.

 

  1. Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 9  
Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)      
N 10     Bauanträge      
N 11     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 12  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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