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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 9 "Vossbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
Zusatz: Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Bestimmungen gilt auch bei Veranstaltungen aus/in unserem Hause die 3-G-Regelung. Bitte weisen Sie vor Veranstaltungsbeginn nach, dass Sie geimpft, genesen bzw. tagesaktuell getestet sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
VO/2021-354 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kröger stellt den Sachverhalt vor.

 

Ähnlich wie bei TOP 6 ist die Sachlage bekannt.

 

Es werden noch einige Fragen geklärt.


Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist

die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,

12/ 2, 13 16, 17/2, 19 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die

Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und

zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB

abzuschließen.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.

 

  1. Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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