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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 9 "Vossbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kröger stellt den Sachverhalt vor.
Ähnlich wie bei TOP 6 ist die Sachlage bekannt.
Es werden noch einige Fragen geklärt.
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Für das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.
- Für das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,
12/ 2, 13 – 16, 17/2, 19 – 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.
- Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die
Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und
zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB
abzuschließen.
- Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.
- Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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