Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-350
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Sachverhalt:
2020 war auch an der Strombörse ein sehr turbulentes Jahr:
Abbildung: Preisentwicklung der Strompreise anhand des Produktes D/AT Phelix Peak CAL21 in €/MWh
Nach den Preissteigerungen in den Jahren 2018 und 2019 sanken die Beschaffungskosten unvorhersehbar mit den steigenden Infektionszahlen der Covid-19 Erkrankungen. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits aus den Vorjahren Mengen für 2021 eingedeckt. Die Stadtwerke Barmstedt können für das Jahr 2021 bislang die Einkaufskonditionen nur geringfügig (0,05 ct/kWh) senken.
Selbstverständlich versorgen wir auch weiterhin alle unsere Stromhaushaltskunden mit Ökostrom.
Statt einer Erhöhung der Abgaben und Umlagen von ca. 3,00 ct/kWh netto, wird es durch die Deckelung der EEG-Umlage der Bundesregierung auf 6,50 ct/kWh netto zu einer leichten Senkung um 0,173 ct/kWh im Jahr 2021 kommen.
Diese positiven Aspekte können jedoch die steigenden Netzkosten in Barmstedt nicht kompensieren. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit führt zu höheren Investitionen im Stromnetz. Durch eine Änderung der Abschreibungsgrundlagen (Anreizregulierungsverordnung ARegV) werden neue Investitionen zeitnah berücksichtigt. Dies wird auch in den Folgejahren voraussichtlich zu einer weiteren Steigerung der Entgelte führen. Zusätzlich werden die Netzentgelte des Übertragungsnetzbetreibers SH Netz AG an die Stadtwerke Barmstedt erneut teurer. Somit steigt der Arbeitspreis für Haushalts- und kleineren Gewerbekunden in unserem Netz um 0,91 ct/kWh netto. Infolge dessen werden wir die Konditionen für die Grundversorgung im Arbeitspreis um 0,672 ct/kWh (netto) anheben müssen.
Durch gesetzliche Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) werden in den nächsten Jahren die ersten intelligenten Messsyteme in unserm Netz installiert. Das MsbG sieht eine eindeutige Trennung von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber vor. Diese Trennung werden wir auch bei allen Verträgen der Stadtwerke Barmstedt durch eine Aufteilung des bisherigen Grundpreises zum Jahreswechsel vornehmen. Bei der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH ist dies bereits in 2020 erfolgt.
Stellungnahme der Stadtwerke
Für einem Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.000 kWh und einem konventionellen Eintarif-Zähler bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 24,00 €/Jahr brutto.
Eine Übersicht der Konditionen anderer Grundversorger finden Sie in der Anlage 1.
Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten müssen, schlagen wir eine Anpassung zum 01.02.2021 vor.
Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2021 gemäß Anlage 2 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1 – Preisvergleich Grundversorgungstarife
Anlage 2 – Übersicht über die Tarife
Anlage 3 – Auswirkungen der Preisanhebungen auf Grundversorgung und Sonderverträge Strom in Barmstedt zum 01.02.2021
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de