Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-350  

Betreff: Strompreisanpassung zum 1. Februar 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hemmer, Uwe
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
25.11.2020 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
25.02.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

2020 war auch an der Strombörse ein sehr turbulentes Jahr:

 

 Abbildung: Preisentwicklung der Strompreise anhand des Produktes D/AT Phelix Peak CAL21 in €/MWh

 

Nach den Preissteigerungen in den Jahren 2018 und 2019 sanken die Beschaffungskosten unvorhersehbar mit den steigenden Infektionszahlen der Covid-19 Erkrankungen. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits aus den Vorjahren Mengen für 2021 eingedeckt. Die Stadtwerke Barmstedt können für das Jahr 2021 bislang die Einkaufskonditionen nur geringfügig (0,05 ct/kWh) senken.

 

Selbstverständlich versorgen wir auch weiterhin alle unsere Stromhaushaltskunden mit Ökostrom.

 

Statt einer Erhöhung der Abgaben und Umlagen von ca. 3,00 ct/kWh netto, wird es durch die Deckelung der EEG-Umlage der Bundesregierung auf 6,50 ct/kWh netto zu einer leichten Senkung um 0,173 ct/kWh im Jahr 2021 kommen.

 

Diese positiven Aspekte können jedoch die steigenden Netzkosten in Barmstedt nicht kompensieren. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit führt zu höheren Investitionen im Stromnetz. Durch eine Änderung der Abschreibungsgrundlagen (Anreizregulierungsverordnung ARegV) werden neue Investitionen zeitnah berücksichtigt. Dies wird auch in den Folgejahren voraussichtlich zu einer weiteren Steigerung der Entgelte führen. Zusätzlich werden die Netzentgelte des Übertragungsnetzbetreibers SH Netz AG an die Stadtwerke Barmstedt erneut teurer. Somit steigt der Arbeitspreis für Haushalts- und kleineren Gewerbekunden in unserem Netz um 0,91 ct/kWh netto. Infolge dessen werden wir die Konditionen für die Grundversorgung im Arbeitspreis um 0,672 ct/kWh (netto) anheben müssen.

 

 

Durch gesetzliche Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) werden in den nächsten Jahren die ersten intelligenten Messsyteme in unserm Netz installiert. Das MsbG sieht eine eindeutige Trennung von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber vor. Diese Trennung werden wir auch bei allen Verträgen der Stadtwerke Barmstedt durch eine Aufteilung des bisherigen Grundpreises zum Jahreswechsel vornehmen. Bei der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH ist dies bereits in 2020 erfolgt.

 

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

 

Für einem Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 3.000 kWh und einem konventionellen Eintarif-Zähler bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 24,00 €/Jahr brutto.

 

Eine Übersicht der Konditionen anderer Grundversorger finden Sie in der Anlage 1.

 

Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten müssen, schlagen wir eine Anpassung zum 01.02.2021 vor.

 

Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2021 gemäß Anlage 2 anzupassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1 – Preisvergleich Grundversorgungstarife

Anlage 2 – Übersicht über die Tarife

Anlage 3 – Auswirkungen der Preisanhebungen auf Grundversorgung und Sonderverträge Strom in Barmstedt zum 01.02.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Preisvergleich Grundversorgungstarife (435 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht über die allgemeinen Tarife der Stadtwerke Barmstedt 01.02.2020 bzw. 01.02.2021 (438 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Auswirkung der Preisanhebung Strom Werke ab 01 02 2021 (426 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner