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Ukraine-Krise

Barmstedt

Wer helfen möchte meldet sich bitte direkt bei der Migrationsbeauftragten Frau Zdravac unter

migrationsbeauftragte[at]barmstedt.de, Mobil Nr. 015774530730

Es kann auch gern mitgeteilt werden, wer Arbeit anbieten kann oder über Sprachkenntnisse verfügt.

Wer Wohnraum, (keine Gästezimmer) zur Verfügung stellen kann, Betten, neue Matratzen, Kühlschränke oder Waschmaschinen hat, kann das dem Bereich Soziales mitteilen. Um alle Wohnungen auszustatten, fehlt es mittlerweile an diesen Dingen am meisten.

Ansprechpartner: Herr Gülck , h.guelck[at]stadt-barmstedt.de, Tel: 681-180

Wer weitere Sachspenden hat, u.a. fehlt es an Möbeln und Gardinen,  kann sich im Leuchtturm melden. Dort wird eine entsprechende Liste geführt.

Geldspenden für Barmstedt können an die Flüchtlingshilfe Barmstedt e.V. gehen.

Bankverbindung: Sparkasse Südholstein, IBAN:  DE89 2305 1030 0510 6594 51

Alle Ehrenämtler/innen und zuständigen Mitarbeiter/innen arbeiten auf Hochtouren.

Frau Bürgermeisterin Döpke dankt für die große Bereitschaft, Wohnungen zur Verfügung zu stellen und auch sonst zu helfen.

Kreis Pinneberg

Um das Meldeverfahren zu vereinfachen und den Geflüchteten möglichst unkompliziert zu helfen, hat der Kreis Pinneberg jetzt ein Kontaktformular freigeschaltet:

https://www.kreis-pinneberg.de/Ukraine/Formular+für+Geflüchtete.html

Alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen im Kreis Pinneberg sind aufgerufen, sich dort zu registrieren. Wichtig ist, dass sich jede Person registriert und nicht nur eine pro Familie. Das Formular ersetzt die zuvor eingerichtete Mail-Adresse der Ausländerbehörde. Wer bereits eine Mail geschrieben hat, wird gebeten, das Formular ebenfalls auszufüllen.

Sobald das Formular ausgefüllt wurde, kommt ein automatisches Antwortschreiben zurück, mit dem die Personen sich direkt an das örtliche Sozialamt wenden können. Das Schreiben berechtigt dazu,

  • Leistungen zu beantragen (Unterstützung in den Bereichen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt).
  • Krankenversicherungsschutz zu erhalten.
  • Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft zu bekommen.

Die Personen mit ukrainischen Pass können die öffentlichen Verkehrsmittel im HVV kostenfrei nutzen: https://www.hvv.de/de/ueber-uns/neuigkeiten/neuigkeiten-detail/freie-fahrt-im-hvv-unterstuetzung-fuer-alle-gefluechteten-aus-der-ukraine--76426

 

Rechtliche Grundlage: Welche Möglichkeiten gibt es für Menschen aus der Ukraine, nach Deutschland einzureisen?

Stand 02.03.2022, alle Angaben ohne Gewähr!

  • Grundsätzlich gilt (seit 2017), dass ukrainische Staatsangehörige für bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumsfrei in den Schengen-Raum (und damit auch nach Deutschland) einreisen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie einen biometrischen Pass haben. Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.
  • Die Innenminister*innen der EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 27.02.2022 darauf geeinigt, für ukrainische Geflüchtete die Massenzustromrichtlinie der EU – in Deutschland gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz - anzuwenden. Dazu werden in Kürze rechtsverbindliche Beschlüsse erwartet.
  • Der Bund prüft aktuell zusammen mit den Ländern die aufenthaltsrechtlichen Fragen. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat geht davon aus, dass der Europäische Rat am Donnerstag, 3. März 2022, den Beschluss zur Inkraftsetzung der Massenzustromrichtlinie treffen wird. Die Umsetzung wird dann einige Tage dauern, da sie bislang noch nie zum Einsatz gekommen ist und folglich Grundlagen geschaffen werden müssen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die EU-weite Anwendung dieser Richtlinie zur Folge hätte, dass Geflüchtete zunächst für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, die dann zweimal jeweils um sechs Monate verlängert werden kann. Diese Rechtseinschätzungen stehen aber unter dem Vorbehalt der Beratungen des Europäischen Rates.
  • Die Informationen werden hier fortlaufend aktualisiert. Weitere Infos sind den folgenden Seiten zu entnehmen:

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Informationen zum aktuellen Sachstand des Hilfe-Portals "Germany4Ukraine" der Bundesregierung für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine

Das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“, https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de, ist seit dem 16. März 2022 in einer ersten Basisversion online. Basierend auf Nutzerfeedbacks wird kontinuierlich an der Optimierung bestehender sowie der Ergänzung weiterer Informationen und Services gearbeitet.

Drei Punkte sind hier hervorheben:

  • Dieser Erfolg ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Beteiligten, die in kürzester Zeit mit Inhalt, Feedback und Impulsen dazu beigetragen haben, dass die Informationsbasis für Ankommende kontinuierlich wächst und fortlaufend optimiert wird.
  • Mit den prioritären Themen Basisinformationen, Unterkunft, Medizinische Versorgung und FAQ sind wesentliche Kernpunkte bereits abgedeckt
  • Neue Informationen zu dem Themengebieten „Arbeitsangebote und Sozialleistungen“ sind online und „Mobilitätsangebote“ wird planmäßig zu Beginn der kommenden Woche verfügbar sein

Es ist ein großes Engagement zu verzeichnen, sei es durch weitere staatliche Stellen, der Privatwirtschaft oder der Zivilgesellschaft. Die  Vielzahl von Bürgeranfragen wird in dem Projektbetrieb berücksichtigt.

Der Fokus der Weiterentwicklung der Website liegt auf der Integration von weiteren Informationen und Services, orientiert an den Bedürfnissen der Geflüchteten.

Folgende Kernpunkte werden dabei in den nächsten Ausbaustufen implementiert:

  • Integration ist ein wichtiger Bestandteil, aus diesem Grund wird das bestehende Web-Angebot der Integrationsbeauftragten vollständig eingebunden
  • Beantragung erster Leistungen soll vorbereitet werden: Insbesondere Integrations- und Sprachkurse sowie Aufenthaltstitel ggf. inkl. Selbstregistrierung
  • Entwicklung zum Serviceportal z. B. mit initialem App-Angebot für Android und iOS

Die Kommunikationsaktivitäten wurden vergangene Woche intensiviert. Es wird mit einem Netzwerk an Multiplikatoren (u. a. Hilfsorganisationen, Verkehrsbetriebe) gearbeitet, um eine möglichst hohe Reichweite zu realisieren. Außerdem wird „Germany4Ukraine“ seit dem 24.03. über Info Videoscreens an hoch frequentierten deutschen Bahnhöfen informiert. Weitere Maßnahmen an Autobahnraststellen folgen.

Innenministerium

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat das Innenministerium für Fragen zur Flucht aus der Ukraine und der Aufnahme in Deutschland ein zentrales Postfach eingerichtet: flucht-ukraine[at]im.landsh.de. Des Weiteren können Auskunft-Suchende unter der Rufnummer (+49)431/988-3369 auch auf einen Anrufbeantworter sprechen. Die Nachrichten werden dann von Beschäftigten des Innenministeriums weiterbearbeitet und so schnell wie möglich beantwortet.

Weitere Informationen und Angebote sind unter Ukraine aktuell

www.schleswig-holstein.de abrufbar. Die Seite wird in den kommenden Tagen fortlaufend erweitert und aktualisiert.

Informationen für Bürger, die Menschen aus der Ukraine privat aufgenommen haben

Wichtig: Meldung an Ausländerbehörde Sachgebiet Soziales
Es ist wichtig, dass sich die Menschen aus der Ukraine, die derzeit privat aufgenommen werden, bei der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg melden und registrieren lassen. Auch das Sachgebiet Soziales der Stadt Barmstedt bittet um eine kurze Information.
Eine E-Mail an die Kreisverwaltung (abh.ukraine[at]kreis-pinneberg.de) und an die Stadtverwaltung reicht zunächst aus.


Vorsprachen sind ausgesetzt
Von direkten Vorsprachen (ohne Termin) bei der Ausländerbehörde soll zunächst abgesehen werden. Eine Anlaufbescheinigung wird von der Ausländerbehörde derzeit nicht erstellt.


Informationen des Landes Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat eine Info-Webseite mit vielfältigen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und die Beratungs- und Unterstützungsszene online freigeschaltet:
• Info-Seite des Landes Schleswig-Holstein
Mit Fragen und Hinweisen zum Thema Aufnahme von Ukrainer*innen im Bundesland ist darüber hinaus im Innenministerium die Kontaktmail-Adresse Flucht-Ukraine@im.landsh.de und die Telefon-Hotline 0431 988-3369 geschaltet. Ministerin Sütterlin-Waack bittet um Geduld, sollten nicht alle Anrufe und Mails umgehend beantwortet werden können.

Hilfe für geflüchtete Frauen

1. Bundesstiftung Mutter und Kind

Schwangere Frauen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und aufgrund ihrer Notlage einen Antrag auf Unterstützungsleistungen stellen, erfüllen grundsätzlich die Antragsvoraussetzung des "ständigen Aufenthalts" in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorlage des (in aller Regel) Ukrainischen Passes mit dem entsprechenden EU-Einreisestempel im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei den Schwangerschaftsberatungsstellen ist ausreichend.

Bundesstiftung Mutter und Kindstiftung-mutter-und-kind.de)

Inhalte - Stiftung Familie in Not - schleswig-holstein.de

2. Informationen des BMI

 

Hilfe für Frauen in Not

Website der ZIF www.frauenhaussuche.de

Landkarte zur Standortsuche nach freien Plätzen; beim Öffnen der Informationen über die einzelnen Häuser ist dann teilweise hinterlegt, welche Sprachen die Mitarbeiter*innen sprechen; zudem gibt es eine Filterfunktion für die Sprachen der Mitarbeiter*innen, tw. Russisch

o Ähnliches Angebot: https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaus-und-fachberatungsstellensuche (ergibt übrigens 120 Einrichtungen mit Mitarbeiterinnen mit Russischkenntnissen)

o Information Grundlagenflyer zu häuslicher Gewalt auf Russisch

https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaus-und-fachberatungsstellensuche

o Beratungsstellensuche des bff https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html Vorauswahl nach Spracheinstellung möglich; die Treffer werden mit Adresse und Landkarte dargestellt, Ukrainisch, Russisch

o Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen, Deutsch, Englisch, Russisch

Die Hilfetelefone Gewalt gegen Frauen und Schwangere in Not bieten auch für ihre telefonische Beratung durchgängig Dolmetschung in Russisch (und Polnisch) an. Ob dieses Angebot perspektivisch auch auf Ukrainisch ausgedehnt werden kann, wird geprüft werden; die Klärung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

§ Website

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-17-sprachen/russisch.html?bauth=b8d0bec815b8ba9cb5cf2ea6c7bbde46&cHash=7a97b68bffefe7cfe824a735d4503f59

§ Notfallklappkarte https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Notfallklappkarte/78x300_BFZ_Notfallklappkarte_6_Spalten_barrfrei.pdf

§ Abreißzettel https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Abreisszettel/297x420_BFZ_Hilfetelefon_2018_Abreisszettel_mehrspr_barrfrei.pdf

§ Klappkarte

https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Klappflyer/2018/105x420_BFZ_Klappflyer_11_Spalten_barrfrei1118.pdf

§ Informationsflyer

https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Flyer/100x210_mehrsprachiger_Informationsflyer_barrierefrei_2019.pdf

o Hilfetelefon „Schwangere in Not“,

Flyer und telefonische Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch

Die Prüfung einer eventuellen Erweiterung der Angebote auch auf Ukrainisch erfolgt.

o Webseite

https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/ru.html

o Flyer „Schwangerschaftsberatung“

https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/fileadmin/data/Schwangerschaftsberatung_Flyer_mehrsprachig.pdf

o Flyer „Vertrauliche Geburt“

https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/fileadmin/data/Vertrauliche-Geburt_Flyer.pdf

o Informationsblatt Stiftung Mutter und Kind, unbürokratische Unterstützung für Schwangere, Deutsch, Englisch, Russisch

ukrainische Übersetzung ist bereits in Auftrag gegeben worden und wird in den nächsten Wochen erwartet

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94022/36bb5b7841843f795e2defade98e0406/infoblatt-mutter-und-kind-russisch-data.pdf

o Wegweiser Müttergesundheit

http://www.ethno-medizinisches-zentrum.de/images/PDF-Files/ww_mtter_ru_web.pdfRussisch

Hilfe für LGBTQI

o Übersicht über aktuelle Hilfsangebote, Deutsch und Englisch

https://www.regenbogenportal.de/aktuelles/uebersicht/details?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=135&cHash=42f3c5ec7e07d8a573cbf21422128618

SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime

Der Krieg in der Ukraine bedroht weite Teile der Zivilbevölkerung – darunter um die 100.000 Kinder und Jugendliche, die in ukrainischen Heimen aufwachsen. Viele von ihnen halten sich aktuell noch immer in Kriegsgebieten auf, andere wurden bereits evakuiert, befinden sich gemeinsam mit ihren Betreuerinnen und Betreuern selbst organisiert auf der Flucht oder planen ihre Ausreise. Viele erhalten bei der Organisation der Flucht Unterstützung von engagierten Menschen in Deutschland. Die „SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime“ unterstützt dabei die Kinder- und Jugendgruppen aus ukrainischen Heimen gemeinsam mit ihren Betreuungspersonen in eine sichere Unterkunft zu vermitteln. Wichtig ist, dass die jungen Menschen als Gruppe mit ihren Begleitpersonen zusammenbleiben können und eine bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung in Deutschland erhalten. Weitere Infos unter: www.sos-kinderdorf.de/meldestelle-ukraine

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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Rathaus in Barmstedt

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Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537