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Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.


Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm „Politische Stiftungen“ einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Kurztext

  • Zuwendungen für politische Stiftungen Entgegennahme
  • Politische Stiftungen, die einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können auf Rechtsmittel verzichten, um die Zuwendung vor Ablauf der Klagefrist zu erhalten
  • Rechtsmittelverzichtserklärung ist online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einzureichen
  • Kosten: keine
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

 

Reichen Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihre Rechtsmittelverzichtserklärung und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

): Sie können Ihren Rechtsmittelverzicht nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erklären.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 99535-0   |   Fax: +49 228 99535-3500
E-Mail: poststelle[at]bmz.bund.de
Web: www.bmz.de

Postanschrift:

Postfach 120322
53045 Bonn, Stadt


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