Beseitigung von (baulichen) Anlagen
Beseitigung von (baulichen) Anlagen
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Bauordnung
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-0
E-Mail:
fdbauordnung[at]kreis-pinneberg.de
Web:
kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Bauen_%20Umwelt%20und%20Verkehr/Fachdienst%20Bauordnung.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauverwaltung und Umwelt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
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Fax:
04123 681-260
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bauen[at]stadt-barmstedt.de
Web:
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Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
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Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
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Telefon: 04123 681-01
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