Abwasser: Kleinkläranlagen
Abwasser: Kleinkläranlagen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.
§ 44 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH).
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser"
Ansprechpartner
Abwasser-Zweckverband Südholstein
Tel:
04103 964-0
E-Mail:
info[at]azv.sh
Web:
www.azv.sh
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 14:00 Uhr
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - technische Bauabteilung
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
|
Fax:
04123 681-260
E-Mail:
bauen[at]stadt-barmstedt.de
Web:
www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de
Öffnungszeiten:
Rathaus in Barmstedt
Montag und Donnerstag
08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Freitag
08:00-12:30 Uhr
Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
08:00-12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - technische Bauabteilung)
Tel:
04123 681-222
|
Zimmer:
2.04
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de