Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2007-102
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Sachverhalt:
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht in § 18 vor, dass ab dem 01.01.2007 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zum festen Tabellenentgelt auch ein Leistungsentgelt als eine variable und leistungsorientierte Bezahlung gezahlt wird. Es besteht eine Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung der Leistungsentgelte. Durch die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung sollen öffentlichen Dienstleistungen verbessert sowie die Motivation, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit der Beschäftigten gestärkt werden.
In der Stadt Barmstedt wurde vereinbart, die leistungsorientierte Bezahlung vorrangig auf der Basis von Zielvereinbarungen aufzubauen. Nur soweit sich Führungskraft und Mitarbeiter/in nicht auf Ziele einigen können, erfolgt die Gewährung aufgrund einer systematischen Leistungsbewertung. Hintergrund für diese Entscheidung war auch, dass die Vereinbarung von Zielen ein wesentlicher Bestandteil des für die Stadtverwaltung entwickelten Steuerungskonzeptes ist. Dieses beinhaltet auch die Umsetzung der vom politischen Ehrenamt verabschiedeten strategischen Ziele.
Im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung vereinbaren die unmittelbaren Vorgesetzten jährlich mit jedem/jeder Beschäftigten Ziele. Diese können als Individualziel oder Teamziel abgeschlossen werden. Teamzielen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da in der Regel mehrere Mitarbeiter/innen an der Erreichung eines Zieles bzw. Arbeitsergebnisses beteiligt sind. Die Teams setzen sich sowohl aus Angestellten als auch Beamtinnen und Beamten zusammen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Gleichbehandlung und konsequente Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche und motivierende Einführung von Zielvereinbarungen ist.
Das Volumen der auszuzahlenden Leistungsprämien an die Beamten orientiert sich an den derzeitigen sowie zukünftigen Regelungen des TVöD. Danach beträgt das Startvolumen für das Jahr 2007 nach § 18 Abs. 3 TVöD zunächst 1% der ständigen Monatsentgelte. Zielgröße für das endgültige Volumen der leistungsorientierten Bezahlung ist mit 8% des Jahresentgelts festgelegt. Dabei gibt es keinen festen Zeitplan für die weiteren Anhebungen des Prozentsatzes in Richtung des Zielvolumens, d. h. das zunächst vereinbarte Volumen von 1% gilt so lange, bis von den Tarifvertragsparteien ein höherer Prozentsatz vereinbart wird.
Im Haushaltsplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2007 sind 25.000 EUR für die leistungsorientierte Bezahlung zur Verfügung gestellt worden. Für die beabsichtigte Einbeziehung der Beamten in dieses System ist dieser Betrag auskömmlich.
Die Stadtvertretung ist zuständig für die Entscheidung über die Einbeziehung der Beamten in die leistungsorientierte Bezahlung.
Verschiedene andere Körperschaften, u. a. auch der Kreis Pinneberg, haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. In den Hinweisen des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und Beschränkung der Ausgaben wird darauf hingewiesen, dass Ausgaben für die Gewährung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Beamte als unabweisbar anerkannt werden.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage von § 28 Nr. 12 GO beschließt die Stadtvertretung, bis zum Inkrafttreten entsprechender besoldungsrechtlicher Vorgaben auch für die Beamtinnen und Beamten in der Stadtverwaltung Barmstedt jährlich ein leistungsabhängiges Besoldungsentgelt auf der Grundlage der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber geltenden Vorgaben zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung einzuführen.
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