Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-350  

Betreff: Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 11.12.2007 über die Gewährung eines leistungsabhängigen Besoldungsanteils für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2007-102
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
19.03.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
23.04.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2007 über die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Barmstedt in das System der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD. 

 

Mit Erlass vom 29. Mai 2012 hat das Innenministerium darauf hingewiesen, dass sich die Gewährung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Beamte ausschließlich an der Leistungsprämienverordnung des Landes orientieren muss. An der Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in das tarifvertraglich vereinbarte System fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Die Gewährung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Beamte setzt eine herausragende besondere Leistung voraus (z. B. Sonderaufgaben, über längere Zeit Wahrnehmung von Aufgaben von 2 Arbeitsplätzen). Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten genügen Zielvereinbarungen diesem Anspruch nicht.

 

Seitens der Verwaltung wird von daher vorgeschlagen, den Grundsatzbeschluss vom 11. Dezember 2007 rückwirkend zum 01. Januar 2012 aufzuheben. Die für 2012 abgeschlossenen Zielvereinbarungen wären damit gegenstandslos. Die in den Jahren 2008 bis 2011 gezahlten Leistungsprämien haben den nach der Leistungsprämienverordnung zulässigen Höchstbetrag jeweils nicht überschritten. Maßgebend war der für Gruppenprämien geltende Höchstbetrag von 150 % des Anfangsgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13 (zurzeit rd. 5.100 EUR). 

 


Beschlussvorschlag:

Der Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2007 über die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Barmstedt in das System der leistungsorientierten Bezahlung nach dem TVöD wird rückwirkend zum 01. Januar 2012 aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Minderausgaben bei den Personalausgaben von zurzeit bis zu rd. 5.100 EUR jährlich.

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
VO/2007-102   Grundsatzbeschluss nach § 28 Nr. 12 GO über die Gewährung eines leistungsabhängigen Besoldungsanteils für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten in der Stadt Barmstedt analog der Leistungsorientierten Bezahlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem TVöD   Hauptamt   Vorlage Barmstedt (öffentlich)
VO/2013-350   Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 11.12.2007 über die Gewährung eines leistungsabhängigen Besoldungsanteils für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten der Stadt Barmstedt   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner