Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-350
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Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2007 über die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Barmstedt in das System der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD.
Mit Erlass vom 29. Mai 2012 hat das Innenministerium darauf hingewiesen, dass sich die Gewährung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Beamte ausschließlich an der Leistungsprämienverordnung des Landes orientieren muss. An der Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in das tarifvertraglich vereinbarte System fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Die Gewährung von Leistungsprämien an Beamtinnen und Beamte setzt eine herausragende besondere Leistung voraus (z. B. Sonderaufgaben, über längere Zeit Wahrnehmung von Aufgaben von 2 Arbeitsplätzen). Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten genügen Zielvereinbarungen diesem Anspruch nicht.
Seitens der Verwaltung wird von daher vorgeschlagen, den Grundsatzbeschluss vom 11. Dezember 2007 rückwirkend zum 01. Januar 2012 aufzuheben. Die für 2012 abgeschlossenen Zielvereinbarungen wären damit gegenstandslos. Die in den Jahren 2008 bis 2011 gezahlten Leistungsprämien haben den nach der Leistungsprämienverordnung zulässigen Höchstbetrag jeweils nicht überschritten. Maßgebend war der für Gruppenprämien geltende Höchstbetrag von 150 % des Anfangsgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13 (zurzeit rd. 5.100 EUR).
Beschlussvorschlag:
Der Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2007 über die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Barmstedt in das System der leistungsorientierten Bezahlung nach dem TVöD wird rückwirkend zum 01. Januar 2012 aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Minderausgaben bei den Personalausgaben von zurzeit bis zu rd. 5.100 EUR jährlich.
Anlage/n:
keine
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