Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-715
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2011 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist mit jeweils 1.170.300 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2011 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 460.000 EUR ermittelt. Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgejahres.
Die Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen reduzieren sich auf insgesamt 152.300 EUR. 2009 beliefen sich die diesbezüglichen Kosten noch auf rd. 225.000 EUR, 2010 sind hierfür 173.300 EUR veranschlagt. Die Verminderung ab 2010 resultiert aus der Eingliederung des Amtsbauhofes in den Bauhof der Stadt Barmstedt. 2011 wirken sich die Reduzierung der Arbeitszeit des Schulhausmeistergehilfen von 30 auf 20 Wochenstunden und die Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie der Wegfall der Deckungsreserve für Personalausgaben entlastend aus. Durch die Reduzierung der Wochenarbeitszeit des Hausmeistergehilfen reduziert sich die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von 3,97 auf 3,70 Stellen.
Durch die Eingliederung des Amtsbauhofes in den Bauhof der Stadt Barmstedt entfallen ab 2010 die Einnahmen und Ausgaben für den Bauhof. Stattdessen sind Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Barmstedt für die Inanspruchnahme des dortigen Bauhofes zu zahlen. Inhaltlich wird insoweit auf den diesbezüglichen öffentlichen-rechtlichen Vertrag verwiesen. Da Erfahrungswerte aus Vorjahren nicht vorliegen, sind die Verwaltungskostenbeiträge insgesamt in Vorjahreshöhe veranschlagt.
Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II ist mit 60.000 EUR veranschlagt.
Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird auf 282.900 EUR festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 41.053,02 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 124.378,45 EUR |
Osterhorn | 31.297,84 EUR |
Westerhorn | 86.170,69 EUR |
Summe | 282.900,00 EUR |
Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Zuschussbedarfe der Unterabschnitte 215 – Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen – und 290 – Schülerbeförderung – sowie die Kapitaldienstleistungen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Amtsumlage wird in Höhe von 632.800 EUR erhoben. Der Umlagesatz beträgt 22,72 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 101.303,30 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 253.832,98 EUR |
Osterhorn | 65.341,69 EUR |
Westerhorn | 212.322,03 EUR |
Summe | 632.800,00 EUR |
Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 30.000 EUR und entspricht damit dem Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushaltes ist mit jeweils 92.700 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sind 2.500 EUR veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der Schulrücklage.
Die energetische Sanierung der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird Kosten von rd. 140.000 EUR verursachen. Hiervon wurden im Haushaltsjahr 2009 bereits 85.000 EUR bereitgestellt. Die Restfinanzierung von 55.000 EUR wird über den Haushalt 2011 durch die Veranschlagung einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe sichergestellt.
Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bisher gestundeten Betrages. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Amtes Hörnerkirchen.
Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2011 ist entbehrlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie in den Vorjahren unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.
Zur Entwicklung der Rücklagen und der Verschuldung wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt
1. die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2011 und
2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2014
gemäß Entwürfe vom 21. Oktober 2010.
Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 Kenntnis.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2011 vom 21. Oktober 2010
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