Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-010
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist mit jeweils 1.235.900 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2012 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 480.400 EUR ermittelt. Die Erhöhung gegenüber der Vorauszahlung 2011 (451.572,00 EUR) begründet sich aus der eingeplanten Tariferhöhung um 3% und der Doppelbesetzung durch die Altersteilzeitfälle aus dem Finanz- und Kassenbereich.
Die Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen erhöhen sich auf insgesamt 187.100 EUR. 2011 beliefen sich die diesbezüglichen Kosten noch auf rd. 161.700 EUR. 2012 wirken sich die Erhöhung der Arbeitszeit der Sozialpädagogin (Schulsozialarbeit) von 7 auf 17 Wochenstunden und die Tariferhöhung um 3% belastend aus. Durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der Sozialpädagogin erhöht sich die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von 3,70 auf 3,98 Stellen.
Den Personalausgaben für die Schulsozialarbeit stehen Kreis-, Landes- und Bundeszuschüsse in Höhe von insgesamt 13.100 EUR gegenüber.
Durch die Eingliederung des Amtsbauhofes in den Bauhof der Stadt Barmstedt entfallen ab 2010 die Einnahmen und Ausgaben für den Bauhof. Stattdessen sind Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Barmstedt für die Inanspruchnahme des dortigen Bauhofes zu zahlen. Inhaltlich wird insoweit auf den diesbezüglichen öffentlichen-rechtlichen Vertrag verwiesen. Aus den Erfahrungen im Jahre 2011 sind die Verwaltungskostenbeiträge 2012 an die Vorjahreshöhe angepasst worden und belaufen sich für das Amt Hörnerkirchen (ohne Gemeinden) auf insgesamt rd. 46.200 EUR.
Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II ist mit 60.000 EUR veranschlagt.
Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird auf 299.700 EUR festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 44.118,27 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 127.283,76 EUR |
Osterhorn | 34.483,25 EUR |
Westerhorn | 93.814,72 EUR |
Summe | 299.700,00 EUR |
Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Zuschussbedarfe der Unterabschnitte 215 – Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen – und 290 – Schülerbeförderung – sowie die Kapitaldienstleistungen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Amtsumlage wird in Höhe von 665.700 EUR erhoben. Der Umlagesatz beträgt 21,42 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 122.441,67 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 258.964,88 EUR |
Osterhorn | 67.802,32 EUR |
Westerhorn | 216.491,21 EUR |
Summe | 665.700,00 EUR |
Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 30.000 EUR und entspricht damit dem Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushaltes ist mit jeweils 37.700 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sind 2.500 EUR veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der Schulrücklage.
Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bisher gestundeten Betrages. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Amtes Hörnerkirchen.
Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2012 ist entbehrlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie in den Vorjahren unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.
Zur Entwicklung der Rücklagen und der Verschuldung wird auf die Übersichten im Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt
1. die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 und
2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2015
gemäß Entwürfe vom 03. November 2011.
Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2012 vom 03. November 2011
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