Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-646
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Sachverhalt:
Herr Roland Gramlich beabsichtigt auf seinem Grundstück in der Dorfstrasse 2, Brande-Hörnerkirchen, den Bau einer Reithalle. Ein Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg hat ergeben, dass die Erteilung einer Baugenehmigung nur nach Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen kann. Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen hat bereits beschlossen, die Hoffläche des Herrn Gramlich als Mischgebiet Dorf (MD) in die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Dorfstrasse 1, Brande-Hörnerkirchen, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestrasse „Dorfstrasse“. Die betroffenenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht, da die Kosten der Planung vom Investor getragen werden.
Anlage/n:
Lageplan / Geltungsbereich
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76