Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-646  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestrasse "Dorfstrasse"
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg BucherBezüglich:
VO/2010-645
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
26.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herr Roland Gramlich beabsichtigt auf seinem Grundstück in der Dorfstrasse 2, Brande-Hörnerkirchen, den Bau einer Reithalle. Ein Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg hat ergeben, dass die Erteilung einer Baugenehmigung nur nach Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen kann. Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen hat bereits beschlossen, die Hoffläche des Herrn Gramlich als Mischgebiet Dorf (MD) in die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Dorfstrasse 1, Brande-Hörnerkirchen, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestrasse „Dorfstrasse“. Die betroffenenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht, da die Kosten der Planung vom Investor getragen werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan / Geltungsbereich

 

Stammbaum:
VO/2010-645   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestrasse "Dorfstrasse" hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-646   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestrasse "Dorfstrasse" hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-647   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestrasse "Dorfstrasse" hier: Abschluss eines Ingenieurvertrages für die städtebaulichen Planungsleistungen   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2010-645-1   2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet Steinstraße, hier: Abschluss eines Ingenieurvertrages für die städtebaulichen Planungsleistungen   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner