Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-645
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Sachverhalt:
Herr Roland Gramlich beabsichtigt auf seinem Grundstück in der Dorfstrasse 2, Brande-Hörnerkirchen, den Bau einer Reithalle. Ein Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg hat ergeben, dass die Erteilung einer Baugenehmigung nur nach Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen kann. Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen hat bereits beschlossen, die Hoffläche des Herrn Gramlich als Mischgebiet Dorf (MD) in die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Mit Herrn Gramlich ist ein städtebaulicher Vertag hinsichtlich der Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrages mit Herrn Roland Gramlich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht, da die Kosten der Planung vom Investor getragen werden.
Anlage/n:
Entwurf des städtebaulichen Vertrages
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