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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-059-1  

Betreff: Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-HendrikBezüglich:
VO/2025-059
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 12.03.2025 hat sich der Amtsausschuss einstimmig für die Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen ausgesprochen.

 

Im Rahmen der Ausfertigung der Satzung stellte sich nun heraus, dass noch zwei redaktionelle Änderungen erfolgen müssen, damit die Satzung rechtssicher veröffentlicht werden kann. Diese Änderungen sind vom Amtsausschuss erneut zu beschließen.

 

Die erste Änderung betrifft die Präambel der Satzung. Diese reicht in der ersten beschlossen Variante nicht aus und muss genauer formuliert sein. Dies wurde nun nachgeholt.

 

Eine zweite Änderung hat stattgefunden bezüglich des Datenschutzes. Dieser Punkt wurde als neuer § 6 Datenverarbeitung eingefügt.  

 

Darüber hinaus hat die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt ebenfalls eine solche Satzung für Barmstedt beraten und beschossen. Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, die Gebührensätze identisch mit den angemessenen Unterbringungskosten des Kreises Pinnebergs anzusetzen. Ursprünglich wurden die Sätze von der Verwaltung verwaltungsschlank gerundet. Diese sollten aber an die Realsätze angepasst werden.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den o.g. Änderungen zuzustimmen sowie die Gebührensätze an die Sätze der Stadt Barmstedt anzupassen, damit eine einheitliche Gebührensatzung in der Verwaltungsgemeinschaft angewendet werden kann.     

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Koordinations- und Finanzausschuss // Vorberatung

Amtsausschuss // Entscheidung  


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt die beigefügte geänderte Satzung und beauftragt die Verwaltung mit der Ausfertigung und Bekanntmachung.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage VO/2025-059.   


Anlage/n:

 

Geänderte Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Amt Hörnerkirchen Unterbringung (257 KB)      
Stammbaum:
VO/2025-059   Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2025-059-1   Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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