Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-059
|
|
Sachverhalt:
Im Jahr 2025 jährt sich die sogenannte Flüchtlingskrise zum zehnten Mal. Seit dem Jahr 2015 besteht eine verstärkte Fluchtbewegung, ausgelöst durch Kriege und politischen Verfolgungen. Auch das Amt Hörnerkirchen trägt seit 2015 ihren Teil zur Bewältigung dieser Flüchtlingsströme bei und hält Unterkünfte bereit.
Stand 01.01.2025 bestehen 24 Wohneinheiten zur Unterbringung von Asylbewerbern, Obdachlosen und Flüchtlingen. Derzeit sind 76 Personen untergebracht.
Die Lage ist derzeit stabil, aber noch nicht überwunden. Der Umbau des Amtshauses trägt zu einer Entspannung der Lage bei.
Im Rahmen dessen, dass die Lage derzeit beständig ist, hat sich die Verwaltung mit den Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten, Asylbewerbern und Obdachlosen stehen, beschäftigt.
Hierzu wurde eine Kostenkalkulation auf Basis der Haushaltsdaten aufgestellt und ein Wert festgelegt, welcher von jeder einzelnen Person pro Bett im Monat veranschlagt werden müsste. Dieser Betrag liegt bei 440,00 € pro Person und Bett, wenn die derzeitige Belegung (90%) zu Grunde gelegt wird.
Ein Entwurf der zu erlassenen Satzung sowie die Kostenkalkulation ist dieser Vorlage beigefügt. Hierzu wird erklärt, dass die Kostenkalkulation der Stadt Barmstedt mit dem Amt Hörnerkirchen gespiegelt werden kann, da im gleichen Rahmen die Kosten anfallen.
Bisher wurden die Kosten anhand der intern festgesetzten Mietobergrenzen des Kreises Pinneberg festgesetzt. Dieses Papier ist aus 2018 und seitdem nicht aktualisiert worden. Der Bedarf eine eigene Satzung zu erlassen und eine Gebührenkalkulation durchzuführen ist daher unerlässlich.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
1.) Koordinations- und Finanzausschuss // Vorberatung
2.) Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt die vorliegende Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedler und Flüchtlingen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Kalkulation und die Festlegung der errechneten Benutzungsgebühr ergibt sich eine Kostendeckung für das Amt Hörnerkirchen.
Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt laut Kalkulation 440,00 €, bei derzeitiger Belegung. Um soziale Härten zu vermeiden, sollten die Gebühren wie folgt unterteilt werden:
- 1-Personen-Haushalt 580,00 €
- 2-Personen-Haushalt 710,00 €
- 3-Personen-Haushalt 850,00 €
- 4-Personen- Haushalt 990,00 €
- 5-Personen-Haushalt 1.130,00 €
- Jede weitere Person 150,00 €
Die Werte sind angelehnt an den angemessenen Unterkunftskosten des Kreises Pinneberg. Aus diesem Grund sollte auch der Wert für den 1-Personen Haushalt von 440,00 €, aus der Kalkulation, auf 580,00 € angehoben werden. Dies soll zur Kompensierung des sozialen Härteausgleiches bei den 2- und Mehrfamilien-Haushalten beitragen.
Eine aktuelle Berechnung zeigt, dass mit den o.g. Sätzen ein Einnahmewert in Höhe von 333.240,00 € pro Jahr erzielt werden kann (bei aktueller Belegung). Dem gegenüber stehen die Berechneten Ausgaben in Höhe von 330.400,00 €.
Nach der derzeitigen Abrechnung werden 231.000,00 € an Einnahmen generiert und Ausgaben in Höhe von 330.400,00 € getätigt. Der Eigenanteil des Amtes Hörnerkirchen liegt damit bei 99.400,00 €.
Mit der hier vorgeschlagenen Satzung und den neuen Kostensätzen kann dieser Eigenanteil nun vollständig kompensiert werden. Es besteht dann eine Kostendeckung mit einem kleinen Plus von 2.840,00 €.
Außerdem sollte die monatliche Benutzungsgebühr noch um die angemessenen Heizkosten und ggf. Stromosten erhöht werden. Diese sind in den o.g. Zahlen noch nicht enthalten und kompensieren das Delta noch weiter. Die angemessenen Sätze können der Anlage zur Satzung zu entnommen werden.
Des Weiteren können die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Kalkulation entnommen werden.
Anlage/n:
- Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
Unterkünften (…)
- Kalkulation der Benutzungsgebühren
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Satzung Amt Hörnerkirchen Flüchtlingsunterbringung (254 KB) | |||
![]() |
2 | Kalkulation Benutzungsgebühren (511 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76