Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-059  

Betreff: Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
05.03.2025 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses - Amt Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.03.2025 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Jahr 2025 jährt sich die sogenannte Flüchtlingskrise zum zehnten Mal. Seit dem Jahr 2015 besteht eine verstärkte Fluchtbewegung, ausgelöst durch Kriege und politischen Verfolgungen. Auch das Amt Hörnerkirchen trägt seit 2015 ihren Teil zur Bewältigung dieser Flüchtlingsströme bei und hält Unterkünfte bereit. 

 

Stand 01.01.2025 bestehen 24 Wohneinheiten zur Unterbringung von Asylbewerbern, Obdachlosen und Flüchtlingen. Derzeit sind 76 Personen untergebracht.

 

Die Lage ist derzeit stabil, aber noch nicht überwunden. Der Umbau des Amtshauses trägt zu einer Entspannung der Lage bei.  

 

Im Rahmen dessen, dass die Lage derzeit beständig ist, hat sich die Verwaltung mit den Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten, Asylbewerbern und Obdachlosen stehen, beschäftigt.

 

Hierzu wurde eine Kostenkalkulation auf Basis der Haushaltsdaten aufgestellt und ein Wert festgelegt, welcher von jeder einzelnen Person pro Bett im Monat veranschlagt werden müsste. Dieser Betrag liegt bei 440,00 € pro Person und Bett, wenn die derzeitige Belegung (90%) zu Grunde gelegt wird.

 

Ein Entwurf der zu erlassenen Satzung sowie die Kostenkalkulation ist dieser Vorlage beigefügt. Hierzu wird erklärt, dass die Kostenkalkulation der Stadt Barmstedt mit dem Amt Hörnerkirchen gespiegelt werden kann, da im gleichen Rahmen die Kosten anfallen.

 

Bisher wurden die Kosten anhand der intern festgesetzten Mietobergrenzen des Kreises Pinneberg festgesetzt. Dieses Papier ist aus 2018 und seitdem nicht aktualisiert worden. Der Bedarf eine eigene Satzung zu erlassen und eine Gebührenkalkulation durchzuführen ist daher unerlässlich.  

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

1.) Koordinations- und Finanzausschuss // Vorberatung

2.) Amtsausschuss // Entscheidung 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt die vorliegende Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedler und Flüchtlingen. 


Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Kalkulation und die Festlegung der errechneten Benutzungsgebühr ergibt sich eine Kostendeckung für das Amt Hörnerkirchen.

Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt laut Kalkulation 440,00 €, bei derzeitiger Belegung. Um soziale Härten zu vermeiden, sollten die Gebühren wie folgt unterteilt werden:

  1. 1-Personen-Haushalt     580,00 € 
  2. 2-Personen-Haushalt     710,00 €
  3. 3-Personen-Haushalt     850,00 €
  4. 4-Personen- Haushalt    990,00 €
  5. 5-Personen-Haushalt  1.130,00 €
  6. Jede weitere Person      150,00 €

Die Werte sind angelehnt an den angemessenen Unterkunftskosten des Kreises Pinneberg. Aus diesem Grund sollte auch der Wert für den 1-Personen Haushalt von 440,00 €, aus der Kalkulation, auf 580,00 € angehoben werden. Dies soll zur Kompensierung des sozialen Härteausgleiches bei den 2- und Mehrfamilien-Haushalten beitragen.

Eine aktuelle Berechnung zeigt, dass mit den o.g. Sätzen ein Einnahmewert in Höhe von 333.240,00 pro Jahr erzielt werden kann (bei aktueller Belegung). Dem gegenüber stehen die Berechneten Ausgaben in Höhe von 330.400,00 €.

Nach der derzeitigen Abrechnung werden 231.000,00 € an Einnahmen generiert und Ausgaben in Höhe von 330.400,00 € getätigt. Der Eigenanteil des Amtes Hörnerkirchen liegt damit bei 99.400,00 €.

Mit der hier vorgeschlagenen Satzung und den neuen Kostensätzen kann dieser Eigenanteil nun vollständig kompensiert werden. Es besteht dann eine Kostendeckung mit einem kleinen Plus von 2.840,00 €.  

Außerdem sollte die monatliche Benutzungsgebühr noch um die angemessenen Heizkosten und ggf. Stromosten erhöht werden. Diese sind in den o.g. Zahlen noch nicht enthalten und kompensieren das Delta noch weiter. Die angemessenen Sätze können der Anlage zur Satzung zu entnommen werden.

Des Weiteren können die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Kalkulation entnommen werden.  


Anlage/n:

- Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
  Unterkünften (…) 

- Kalkulation der Benutzungsgebühren

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Amt Hörnerkirchen Flüchtlingsunterbringung (254 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulation Benutzungsgebühren (511 KB)      
Stammbaum:
VO/2025-059   Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2025-059-1   Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner