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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-456-1  

Betreff: Einführung einer Flagge für die Gemeinde Bokel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, NicoleBezüglich:
VO/2024-456
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
26.03.2025 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2024 wurde über die Einführung einer Flagge für die Gemeinde Bokel entschieden. Nun soll über vorgelegte Entwürfe beraten und sich für einen Entwurf entschieden werden. Dieser Entwurf muss anschließend hinsichtlich der heraldischen Darstellungsregeln geprüft werden.

 

Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung muss die Flagge durch das Landesarchiv Schleswig-Holstein genehmigt werden. Das Landesarchiv überprüft den Entwurf der Flagge auf die Einhaltung der heraldischen Darstellungsregeln und auf die Nachvollziehbarkeit der historischen Begründung. Wenn das Landesarchiv alles positiv bewertet, fertigt es ein Schlussgutachten mit der amtlichen Flaggenbeschreibung an. Mit der Formulierung der befürwortenden Schlussbegutachtung gilt die Flagge als rückwirkend zum Annahmebeschluss der Gemeindevertretung als angenommen und wird in die offizielle Wappenrolle des Landes eingetragen. Die Wappenrolle ist im Internet unter www.schleswig-holstein.de einsehbar. Die Hauptsatzung muss entsprechend angepasst und durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 28 Abs. 7 oder Satz 7 GO 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird sich auf den Flaggenentwurf XXX geeinigt.

Dieser soll auf Einhaltung der heraldischen Darstellungsregeln überprüft werden und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein zur Prüfung, zwecks Aufnahme in die Wappenrolle, vorgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:
 

r die Prüfung, Erstellung einer Schlussbegutachtung und die Eintragung in die offizielle Wappenrolle des Landes werden keine Gebühren seitens des Landesarchivs fällig.


Anlage:

Leitfaden Kommunalheraldik

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leitfaden Kommunalheraldik (600 KB)      
Anlage 2 2 Entwürfe Flagge Bokel (1505 KB)      
Stammbaum:
VO/2024-456   Einführung einer Flagge für die Gemeinde Bokel   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2024-456-1   Einführung einer Flagge für die Gemeinde Bokel   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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