Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-362-1
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Sachverhalt:
Es wird der 2. Entwurf des Haushaltsplan 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Haushaltsentwurf berücksichtigt die Beschlüsse, welche von den Fachausschüssen im Rahmen der Vorberatung gefasst wurden (Änderungsliste zum 1. Entwurf). Weitere Änderungen zum 2. Entwurf werden ebenfalls dokumentiert und laufend ergänzt.
Der Haushaltsentwurf weist folgende Ergebnisse aus (in EUR):
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Ergebnisplan |
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Jahresergebnis | -6.797.700 | -6.827.500 | -5.964.900 | -6.370.200 |
Finanzplan |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -6.193.700 | -5.539.800 | -4.703.200 | -4994.000 |
Investitionstätigkeit: | 2.346.800 | 773.700 | 1.520.800 | 1.519.900 |
Investitionstätigkeit: | 6.773.300 | 19.298.800 | 14.864.100 | 9.983.000 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -4.426.500 | -18.525.100 | -13.343.300 | -8.463.100 |
Ordentliche Tilgung | 1.801.200 | 2.441.900 | 5.740.300 | 3.291.700 |
Kreditbedarf | 4.426.500 | 18.525.100 | 13.343.300 | 8.463.100 |
Finanzmittelsaldo | -7.994.900 | -7.981.700 | -10.443.500 | -8.285.700 |
Der Ergebnisplan ist im geplanten Haushaltsjahr sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung defizitär. Im Finanzplan ist der Mittelabfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ, sodass der Saldo aus Investitionstätigkeit voll durch Kredite finanziert werden muss. Darüber hinaus ist der Finanzmittelsaldo 2025 bis 2028 jeweils deutlich im negativen Bereich, was die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich machen wird.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist derzeit ein Betrag von 6.000.000 EUR vorgesehen. Hiervon werden 1.000.000 EUR durch einen Bestandskassenkredit (Bodensatz) in Anspruch genommen, dessen Laufzeit bis Ende 2025 geht und ggf. bei fehlender Liquidität verlängert werden muss.
Ergebnisplan
Das Jahresergebnis 2025 fällt mit -6.787.700 EUR um 2.930.300 EUR schlechter im Vergleich zum 1. Nachtrag 2024 aus.
Die Erträge vermindern sich um 365.700 EUR auf noch 29.568.900 EUR. Dem gegenüber erhöhen sich die Aufwendungen um 2.564.600 EUR auf 36.075.400 EUR.
Im Vergleich zum Haushalt 2024 (Stand 1. Nachtrag) ergeben sich die höchsten Veränderungen bei den folgenden Ertrags- und Aufwandsarten:
Erträge | in EUR |
Gewerbesteuer | -222.000 |
Anteil an der Einkommenssteuer | 522.200 |
Anteil an der Umsatzsteuer | 11.800 |
Leistungen nach Familienausgleich | 14.900 |
Allgemeine Schlüsselzuweisung | -109.400 |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge | -30.100 |
Mieten und Pachten | -9.100 |
Schulkostenbeiträge | +84.000 |
Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen | -34.900 |
Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen | -175.200 |
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden | -469.900 |
Erträge aus der Auflösung der Beihilferückstellung | -184.800 |
Aufwendungen | in EUR |
Personalaufwendungen | +755.100 |
Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und sonst. unbeweglichen Vermögens | +279.200 |
Mieten für Asyl-Fremdunterbringung | -87.000 |
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen, etc. | -22.000 |
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | +7.200 |
Kinderbetreuung | +1.282.500 |
Kreisumlage | +184.100 |
Verbandsumlagen Zweckverbände | +313.100 |
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | +62.300 |
Geschäftsaufwendungen | +16.600 |
Zinsaufwendungen | -14.100 |
Abschreibungen | -83.800 |
Finanzplan
Der Haushaltsentwurf 2025 enthält Auszahlungen für Investitionstätigkeit von 6.773.300 €. Bei erwarteten Einzahlungen von 2.346.800 € ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -4.426.500 €. Im Haushaltsentwurf sind Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung für Aufträge mit Zahlungsverpflichtung in Folgejahren) zu Lasten der Jahre 2025 ff. von insgesamt 35.934.400 € vorgesehen. Detaillierte Ausführungen hierzu sind den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich nachfolgende Veränderungen:
Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen. Der Stellenplan wird dem Haushaltsplan nach Beschluss beigefügt.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von 6.000.000 EUR vorgesehen. Der Bestandskassenkredit von 2.000.000 EUR konnte 2024 zur Hälfte getilgt werden, dennoch werden künftig Kassenkredite weiterhin notwendig sein und flexibler in Anspruch zu nehmen.
Der Betrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu denen die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wird mit 30.000 EUR (Vorjahr: 20.000 EUR) vorgeschlagen.
Hinweis:
Im Vorbericht und den Teilplänen werden weitere ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Stadtvertretung // Entscheidung // §§ 28 Nr. 2, 79 Abs. 2 GO
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2025 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung werden in der vorgelegten Fassung mit den protokollierten Änderungen beschlossen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltswirtschaft erhält mit Erlass der Haushaltssatzung ihre Grundlage.
Anlage/n:
- Haushaltssatzung 2025
- Haushaltsplan 2025
- ggf. Änderungsliste zum 2. Haushaltsentwurf
- nachrichtlich: Änderungsliste zum 1. Haushaltsentwurf (Stand: 27.11.2024)
- nachrichtlich: Projekte ohne Planansatz (Stand: 27.11.2024)
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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