Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-362
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Sachverhalt:
Es wird der 1. Entwurf des Haushaltsplan 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Änderungen zum Entwurf werden mittels Änderungsliste (als Anlage) dokumentiert und laufend ergänzt.
Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die verwaltungsinterne Zuordnung der Produktsachkonten zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung der Themen oder die Projekte federführend sind. Für jeden Fachausschuss steht entsprechend ein eigener Anhang zur Verfügung.
Der Haushaltsentwurf weist folgende Ergebnisse aus (in EUR):
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Ergebnisplan |
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Jahresergebnis | -7.228.300 | -6.950.100 | -6.119.400 | -6.633.900 |
Finanzplan |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -6.183.600 | -5.662.400 | -4.857.700 | -5.257.700 |
Investitionstätigkeit: | 1.912.800 | 471.700 | 1.520.800 | 1.519.900 |
Investitionstätigkeit: | 6.629.500 | 17.025.900 | 14.603.600 | 11.357.400 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -4.716.700 | -16.554.200 | -13.082.800 | -9.837.500 |
Ordentliche Tilgung | 1.812.800 | 2.374.700 | 5.662.700 | 3.269.000 |
Kreditbedarf | 4.716.700 | 16.554.200 | 13.082.800 | 9.837.500 |
Finanzmittelsaldo (Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln) | -7.996.400 | -8.037.100 | -10.520.400 | -8.526.700 |
Der Ergebnisplan ist im geplanten Haushaltsjahr sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung defizitär. Im Finanzplan ist der Mittelabfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ, sodass der Saldo aus Investitionstätigkeit voll durch Kredite finanziert werden muss. Darüber hinaus ist der Finanzmittelsaldo 2025 bis 2028 jeweils deutlich im negativen Bereich, was die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich machen wird.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist derzeit ein Betrag von 6.000.000 EUR vorgesehen. Hiervon werden zum Zeitpunkt der Planung 2.000.000 EUR durch einen Bestandskassenkredit (Bodensatz) in Anspruch genommen, welcher noch 2024 zur Hälfe getilgt werden soll.
Ergebnisplan
Das Jahresergebnis 2025 fällt mit -7.228.300 EUR um 3.360.900 EUR schlechter im Vergleich zum 1. Nachtrag 2024 aus.
Die Erträge vermindern sich um 966.900 EUR auf noch 28.967.700 EUR. Dem gegenüber erhöhen sich die Aufwendungen um 2.394.000 EUR auf 36.196.000 EUR.
Im Vergleich zum Haushalt 2024 (Stand 1. Nachtrag) ergeben sich die höchsten Veränderungen bei den folgenden Ertrags- und Aufwandsarten:
Erträge | in EUR |
Gewerbesteuer | - 222.000 |
Anteil an der Einkommensteuer | + 479.300 |
Anteil an der Umsatzsteuer | + 21.600 |
Leistungen nach Familienleistungsausgleich | + 14.400 |
Allg. Schlüsselzuweisung | - 109.400 |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuweisungen und für Beiträge | - 30.100 |
Mieten und Pachten | - 9.100 |
Schulkostenbeiträge | + 87.100 |
Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen | - 34.900 |
Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen | - 175.200 |
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden | - 1.038.000 |
Erträge aus der Auflösung der Beihilferückstellungen | - 184.800 |
Aufwendungen | in EUR |
Personalaufwendungen | + 755.100 |
Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und sonst. unbewegliches Vermögen | + 164.200 |
Mieten für Asyl-Fremdunterbringung | - 87.000 |
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. | - 10.200 |
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | + 7.200 |
Kinderbetreuung | + 1.281.200 |
Kreisumlage | + 175.700 |
Verbandsumlage Zweckverbände | + 280.100 |
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | + 44.400 |
Geschäftsaufwendungen | + 16.900 |
Zinsaufwendungen | + 8.800 |
Abschreibungen | - 101.100 |
Finanzplan
Der Haushaltsentwurf 2025 enthält Auszahlungen für Investitionstätigkeit von 17.167.800 €. Bei erwarteten Einzahlungen von 2.760.200 € ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -14.407.600 €. Im Haushaltsentwurf sind Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung für Aufträge mit Zahlungsverpflichtung in Folgejahren) zu Lasten der Jahre 2025 ff. von insgesamt 17.993.400 € vorgesehen. Detaillierte Ausführungen hierzu sind den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich nachfolgende Veränderungen:
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Kreditaufnahme | 4.716.700 | 16.554.200 | 13.082.800 | 9.837.500 |
Ordentliche Tilgung | 1.812.800 | 2.374.700 | 5.662.700 | 3.269.000 |
Netto-Neuverschuldung | 2.903.900,00 | 14.179.500,00 | 7.420.100,00 | 6.568.500,00 |
Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von 6.000.000 € vorgesehen.
Der Betrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen, zu denen die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wird mit 30.000 € (Vorjahr: 20.000 €) vorgeschlagen.
Hinweis:
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht und in den Teilplänen zur Verfügung gestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
- Bauausschuss // Vorberatung // § 8e Hauptsatzung
- Ausschuss für Jugend und Soziales // Vorberatung // § 8d Hauptsatzung
- Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung
- Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung
- Stadtvertretung // Entscheidung // §§ 28 Nr. 2, 79 II GO
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2025 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung werden in der vorgelegten Fassung mit den protokollierten Änderungen beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltswirtschaft erhält mit Erlass der Haushaltssatzung ihre Grundlage.
Anlage/n:
- Haushaltssatzung 2025
- Haushaltsplan 2025
- Änderungsliste zum 1. Haushaltsentwurf (Stand: 26.11.24)
- Teilpläne und Investitionsliste für die Beratung im Bauausschuss
- Teilpläne und Investitionsliste für die Beratung im Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt
- Teilpläne und Investitionsliste für die Beratung im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
- Teilpläne und Investitionsliste für die Beratung im Hauptausschuss Barmstedt
- Nachrichtlich: Projekte ohne Planansatz (Stand: 13.11.24)
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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