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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-423-1  

Betreff: 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, NicoleBezüglich:
VO/2024-423
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt
25.02.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
28.01.2025 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Es wurde angeregt die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende anzupassen. Hierzu erfolgte am 26.11.2024 eine Beratung im Hauptausschuss. Auf die Vorlage VO/2024-423 wird verwiesen und für die Beratung und Beschlussfassung in der Stadtvertretung hier­mit ein Entwurf für eine 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt vorgelegt.

 

Bisher erhalten Ausschussvorsitzende und bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden deren Stellvertretende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 €. Die/der Vorsitzende/r des Hauptausschusses erhält in Ausnahme dazu eine Aufwandsent­schädigung in Höhe von monatlich 150,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin eine Aufwandsentschädigung als Pauschale aus­zuzahlen. Ein Sitzungsgeld verursacht aufgrund der dann erforderlichen Abrechnung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Da jedoch die Anzahl der Sitzungen im Jahr, und damit einhergehend der Aufwand des Vorsitzenden, unterschiedlich ausgeprägt sein kann, wurden Durchschnittswerte der Sitzungsanzahlen aus den letzten 3 und 4 Jahren gebildet. Auf der Basis dieser Werte wurden Vorschläge für die Höhe der Entschädigungshöhe um den Betrag 50,00 € gebildet.

 

Ausschüsse

2022

2023

2024

2025

4 Jahre

3 Jahre

Prüfung der Jahresrechnung

2

1

1

1

1,25

1

Kultur, Schule und Sport

6

4

4

4

4,5

4

Jugend und Soziales

4

4

4

4

4

4

Klima, Nachhaltigkeit, Naturschutz

4

4

4

4

4

4

Bauausschuss

7

5

5

6

5,75

5,33

Werkausschuss

5

5

4

4

4,5

4,33

 

Die Verwaltung schlägt die folgende Fassung des § 9 (Vorsitzende der sonstigen Ausschüsse) der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt vor (siehe Änderungssatzung in der Anlage):

 

Ausschussvorsitzende der Ausschüsse, mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden des Hauptausschusses nach § 45 a GO, und bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden deren Stellvertretende erhalten nach Maßgabe der aktuellen Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung 

10,00 €

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport

50,00 €

Ausschuss für Jugend und Soziales 

50,00 €

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz

50,00 €

Bauausschuss

55,00 €

Werkausschuss

50,00 €

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 2 a Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung nach § 28 Gemeindeordnung


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung.

 

Einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.460,00 wird zugestimmt 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausschüsse

Vorschlag

aktuell

Erhöhung mtl.

Erhöhung Jahr

Prüfung der Jahresrechnung

10,00 €

10,00 €

0,00 €

0,00 €

Kultur, Schule und Sport

50,00 €

10,00 €

40,00 €

480,00 €

Jugend und Soziales

50,00 €

10,00 €

40,00 €

480,00 €

Klima, Nachhaltigkeit, Naturschutz

50,00 €

10,00 €

40,00 €

480,00 €

Bauausschuss

55,00 €

10,00 €

45,00 €

540,00 €

Werkausschuss

50,00 €

10,00 €

40,00 €

480,00 €

Gesamt

 

 

 

2.460,00 €

 

Die Mehrausgaben sind im Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt. Es handelt es sich um einen überplanmäßigen Aufwand. Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über einen Minderaufwand / Mehrertrag auf anderen Produktsachkonten des Haushaltes.  


Anlage/n:

 

3. Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt (359 KB)      
Stammbaum:
VO/2024-423   Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt - Erhöhung der Pauschalen für Ausschussvorsitzende   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2024-423-1   3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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