Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-423-1
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Sachverhalt:
Es wurde angeregt die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende anzupassen. Hierzu erfolgte am 26.11.2024 eine Beratung im Hauptausschuss. Auf die Vorlage VO/2024-423 wird verwiesen und für die Beratung und Beschlussfassung in der Stadtvertretung hiermit ein Entwurf für eine 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt vorgelegt.
Bisher erhalten Ausschussvorsitzende und bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden deren Stellvertretende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 €. Die/der Vorsitzende/r des Hauptausschusses erhält in Ausnahme dazu eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 150,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin eine Aufwandsentschädigung als Pauschale auszuzahlen. Ein Sitzungsgeld verursacht aufgrund der dann erforderlichen Abrechnung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Da jedoch die Anzahl der Sitzungen im Jahr, und damit einhergehend der Aufwand des Vorsitzenden, unterschiedlich ausgeprägt sein kann, wurden Durchschnittswerte der Sitzungsanzahlen aus den letzten 3 und 4 Jahren gebildet. Auf der Basis dieser Werte wurden Vorschläge für die Höhe der Entschädigungshöhe um den Betrag 50,00 € gebildet.
Ausschüsse | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 4 Jahre | 3 Jahre |
Prüfung der Jahresrechnung | 2 | 1 | 1 | 1 | 1,25 | 1 |
Kultur, Schule und Sport | 6 | 4 | 4 | 4 | 4,5 | 4 |
Jugend und Soziales | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Klima, Nachhaltigkeit, Naturschutz | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Bauausschuss | 7 | 5 | 5 | 6 | 5,75 | 5,33 |
Werkausschuss | 5 | 5 | 4 | 4 | 4,5 | 4,33 |
Die Verwaltung schlägt die folgende Fassung des § 9 (Vorsitzende der sonstigen Ausschüsse) der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt vor (siehe Änderungssatzung in der Anlage):
Ausschussvorsitzende der Ausschüsse, mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden des Hauptausschusses nach § 45 a GO, und bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden deren Stellvertretende erhalten nach Maßgabe der aktuellen Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung | 10,00 € |
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport | 50,00 € |
Ausschuss für Jugend und Soziales | 50,00 € |
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz | 50,00 € |
Bauausschuss | 55,00 € |
Werkausschuss | 50,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 2 a Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung nach § 28 Gemeindeordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung.
Einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.460,00 € wird zugestimmt
Finanzielle Auswirkungen:
Ausschüsse | Vorschlag | aktuell | Erhöhung mtl. | Erhöhung Jahr |
Prüfung der Jahresrechnung | 10,00 € | 10,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Kultur, Schule und Sport | 50,00 € | 10,00 € | 40,00 € | 480,00 € |
Jugend und Soziales | 50,00 € | 10,00 € | 40,00 € | 480,00 € |
Klima, Nachhaltigkeit, Naturschutz | 50,00 € | 10,00 € | 40,00 € | 480,00 € |
Bauausschuss | 55,00 € | 10,00 € | 45,00 € | 540,00 € |
Werkausschuss | 50,00 € | 10,00 € | 40,00 € | 480,00 € |
Gesamt |
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| 2.460,00 € |
Die Mehrausgaben sind im Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt. Es handelt es sich um einen überplanmäßigen Aufwand. Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über einen Minderaufwand / Mehrertrag auf anderen Produktsachkonten des Haushaltes.
Anlage/n:
3. Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 3. Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt (359 KB) |
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