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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-423  

Betreff: Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt - Erhöhung der Pauschalen für Ausschussvorsitzende
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Laut dem angefügten Antrag wird gewünscht über eine Anhebung der Pauschalen für Aus­schussvorsitzende zu beraten. Gemäß der aktuellen Entschädigungssatzung erhalten die Vorsitzenden der sonstigen Ausschüsse eine monatliche Pauschale in Höhe von 10,00. Diese soll auf ein angemessenes Niveau angehoben werden.

 

Die Entschädigungsverordnung besagt unter § 9 Absatz 2 Satz 2, dass bei der Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigung der mit der Funktion verbundene Aufwand zu berücksichtigen ist.

 

Es wird ein Betrag in Höhe von 50,00 zur Diskussion gestellt. Um Beschlussfassung über einen angemessenen Betrag wird gebeten. Für die Sitzung der Stadtvertretung wird eine Änderungssatzung der Entschädigungssatzung vorbereitet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 2 a Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die 3. Änderung der Entschädigungs-satzung.

 

Es wird empfohlen den § 9 wie folgt zu ändern:

 

 

 

§ 9

 

Vorsitzende der sonstigen Ausschüsse

 

Ausschussvorsitzende mit Ausnahme der oder die Vorsitzende des Hauptausschusses nach § 45 a GO und bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden deren Stellvertretende erhalten

nach Maßgabe der aktuellen Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschä- digung in Höhe von 50,00 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Durch die Änderung der Entschädigungssatzung mit einer Anpassung der Pauschalen für 6 Ausschussvorsitze ergeben sich jährlich Mehrkosten in Höhe von 2.880,00 €.

 

Die höheren Kosten werden ggfs. über die Änderungsliste für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung über den Haushalt 2025 berücksichtigt.

 

Berechnung:

50,00 € statt 10,00 € pro Monat, Mehraufwand in Höhe von 40,- €

40,00 € x 12 Monate x 6 Ausschussvorsitze = 2.880,00 €  

 


Anlage:

 

- Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung (22 KB)      
Stammbaum:
VO/2024-423   Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt - Erhöhung der Pauschalen für Ausschussvorsitzende   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2024-423-1   3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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