Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-423
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Sachverhalt:
Laut dem angefügten Antrag wird gewünscht über eine Anhebung der Pauschalen für Ausschussvorsitzende zu beraten. Gemäß der aktuellen Entschädigungssatzung erhalten die Vorsitzenden der sonstigen Ausschüsse eine monatliche Pauschale in Höhe von 10,00 €. Diese soll auf ein angemessenes Niveau angehoben werden.
Die Entschädigungsverordnung besagt unter § 9 Absatz 2 Satz 2, dass bei der Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigung der mit der Funktion verbundene Aufwand zu berücksichtigen ist.
Es wird ein Betrag in Höhe von 50,00 € zur Diskussion gestellt. Um Beschlussfassung über einen angemessenen Betrag wird gebeten. Für die Sitzung der Stadtvertretung wird eine Änderungssatzung der Entschädigungssatzung vorbereitet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 2 a Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die 3. Änderung der Entschädigungs-satzung.
Es wird empfohlen den § 9 wie folgt zu ändern:
§ 9
Vorsitzende der sonstigen Ausschüsse
Ausschussvorsitzende mit Ausnahme der oder die Vorsitzende des Hauptausschusses nach § 45 a GO und bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden deren Stellvertretende erhalten
nach Maßgabe der aktuellen Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschä- digung in Höhe von 50,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung der Entschädigungssatzung mit einer Anpassung der Pauschalen für 6 Ausschussvorsitze ergeben sich jährlich Mehrkosten in Höhe von 2.880,00 €.
Die höheren Kosten werden ggfs. über die Änderungsliste für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung über den Haushalt 2025 berücksichtigt.
Berechnung:
50,00 € statt 10,00 € pro Monat, Mehraufwand in Höhe von 40,- €
40,00 € x 12 Monate x 6 Ausschussvorsitze = 2.880,00 €
Anlage:
- Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag auf Änderung der Entschädigungssatzung (22 KB) |
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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adressen:
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