Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-342-1  

Betreff: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialamtes
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ehlers, KristinaBezüglich:
VO/2021-342
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
10.12.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialamtes in der Bearbeitung der Grundsicherung und der Asylbewerberleistungen für den Kreis Pinneberg ist im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt.

Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 16.10.2024 (Anlage 4.), welcher den Beschluss des Sozialausschusses des Kreises (s. Anlage 1) nahezu bestätigt hat, ist ein Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag (hier: Kooperationsvertrag) notwendig.

 

Es ändert sich die Anlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB XII.

Die Fallzahlenschlüssel je Vollzeitkraft werden in der Grundsicherungs- sowie der Asylsachbearbeitung, befristet bis zum 31.12.2027, gesenkt sowie die Zusammensetzung der Personalkosten angehoben, so dass die Stadt ab dem 01.01.2025here Erstattungen erhält.

 

Angefügt als Anlage 2. ist der Änderungsvertrag zum Kooperationsvertrag zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 16.10.2024 zur Änderung des Fallzahlenschlüssels in der Grundsicherung und bei den Asylbewerberleistungen (je befristete Absenkung Fallzahlenschlüssel bis 31.12.2027), die Anpassung der Fallpauschale und der IT-Kosten.

Nach Abschluss der Beratungen und Beschlussfassung der städtischen Gremien folgt eine Unterzeichnung des Änderungsvertrages mit der Landrätin.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung

Stadtvertretung //  Entscheidung     


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz (genannt Kooperationsvertrag) zwischen der Stadt Barmstedt und dem Kreis Pinneberg in der der Vorlage beigefügten Form.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Dem Änderungsvertrag ist als Anlage die Berechnung der Fallpauschale mit Stand 2025 beigefügt. Für einen Vergleich wird die alte Berechnung (Stand 2022 Anlage 3) beigefügt. Es ergibt sich durch die Anpassung eine deutliche Anhebung der Erstattungen des Kreises, abhängig von den erwarteten Auszahlungsfällen bei gleichbleibendem Personaleinsatz seitens der Stadt Barmstedt.

Die Anpassung des Fallzahlenschlüssels würde eine höhere Kostenerstattung durch den Kreis Pinneberg an die Stadt Barmstedt im Umfang von ca. 24.000,00 € nach sich ziehen.        


Anlage/n:

Anlage 1 Beschlussauszug des Sozialausschusses

Anlage 2 Änderungsvertrag Kooperationsvertrag

Anlage 3 Kooperationsvertrag Fallpauschale 2022

Anlage 4 Beschlussauszug Kreistag 16.10.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1. - Beschluss_ASGGS_2024_10_10 (106 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 . - Änderungsvertrag_Kooperationsvertrag_2025_mit_Anlagen (852 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Kooperationsvertrag_Anlage_1_Fallpauschale_2022 (98 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4. - Auszug Protokoll KT 16.10.2024 TOP 11.1 (314 KB)      
Stammbaum:
VO/2021-342   Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialamtes   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-342-1   Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialamtes   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner