Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-342-1
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Sachverhalt:
Die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialamtes in der Bearbeitung der Grundsicherung und der Asylbewerberleistungen für den Kreis Pinneberg ist im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt.
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 16.10.2024 (Anlage 4.), welcher den Beschluss des Sozialausschusses des Kreises (s. Anlage 1) nahezu bestätigt hat, ist ein Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag (hier: Kooperationsvertrag) notwendig.
Es ändert sich die Anlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB XII.
Die Fallzahlenschlüssel je Vollzeitkraft werden in der Grundsicherungs- sowie der Asylsachbearbeitung, befristet bis zum 31.12.2027, gesenkt sowie die Zusammensetzung der Personalkosten angehoben, so dass die Stadt ab dem 01.01.2025 höhere Erstattungen erhält.
Angefügt als Anlage 2. ist der Änderungsvertrag zum Kooperationsvertrag zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 16.10.2024 zur Änderung des Fallzahlenschlüssels in der Grundsicherung und bei den Asylbewerberleistungen (je befristete Absenkung Fallzahlenschlüssel bis 31.12.2027), die Anpassung der Fallpauschale und der IT-Kosten.
Nach Abschluss der Beratungen und Beschlussfassung der städtischen Gremien folgt eine Unterzeichnung des Änderungsvertrages mit der Landrätin.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, dem Landespflegegesetz und § 6b Bundeskindergeldgesetz (genannt Kooperationsvertrag) zwischen der Stadt Barmstedt und dem Kreis Pinneberg in der der Vorlage beigefügten Form.
Finanzielle Auswirkungen:
Dem Änderungsvertrag ist als Anlage die Berechnung der Fallpauschale mit Stand 2025 beigefügt. Für einen Vergleich wird die alte Berechnung (Stand 2022 – Anlage 3) beigefügt. Es ergibt sich durch die Anpassung eine deutliche Anhebung der Erstattungen des Kreises, abhängig von den erwarteten Auszahlungsfällen bei gleichbleibendem Personaleinsatz seitens der Stadt Barmstedt.
Die Anpassung des Fallzahlenschlüssels würde eine höhere Kostenerstattung durch den Kreis Pinneberg an die Stadt Barmstedt im Umfang von ca. 24.000,00 € nach sich ziehen.
Anlage/n:
Anlage 1 – Beschlussauszug des Sozialausschusses
Anlage 2 – Änderungsvertrag Kooperationsvertrag
Anlage 3 – Kooperationsvertrag Fallpauschale 2022
Anlage 4 – Beschlussauszug Kreistag 16.10.2024
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