Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-080-1
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Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 07.03.2024 hat der Koordinations- und Finanzausschuss des Amtes Hörnerkirchen dem Amtsausschuss folgende Beschlussvorschläge unterbreitet:
- Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt den durch die Verwaltung vorgelegten Stufenplan zur Flüchtlingsunterbringung. Der Stufenplan soll regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiese hinter dem Amtshaus als mögliche Unterbringungsmöglichkeit zu prüfen. Es soll geprüft werden, ob die Fläche mit Containern oder Wohnwagen ausgestattet werden kann. Entsprechende Angebote, Förderungen und Fristen sollen eingeholt und dem Amtsausschuss vorgelegt werden.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, sich mit der Kostenverteilung der Flüchtlinge auseinanderzusetzen.
- Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt, dass vorerst keine Flüchtlinge im Amtshaus untergebracht werden sollen.
Zu den Beschlüssen 2. und 4. hat die Verwaltung bereits vorgearbeitet und möchte im Folgenden über die neusten Erkenntnisse berichten.
Am 14.03.2024 hat die Verwaltung eine Bereisung durch das Amtsgebiet vorgenommen, um mögliche Flächen als Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen. Das Ergebnis kann der Anlage dieser Vorlage entnommen werden.
Anmietung von Wohnräumen
Auf die Möglichkeit der Anmietung von Wohnräumen wird auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil verwiesen. Die aktuellen Gesamtkosten der Unterbringung in Mieträumen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| Unterkunft | Nebenkosten | Bauunterhalt | Gesamt € |
IST | 2022 | 44.389,53 € | 19.262,41 € | 1.445,99 € | 67.119,93 € |
IST | 2023 | 114.439,85 € | 20.226,13 € | 17.746,39 € | 154.435,37 € |
SOLL | 2024 | 120.000,00 € | 20.000,00 € | 10.000,00 € | 152.024,00 € |
Tiny-Häuser
Die Möglichkeit zur Aufstellung von Tiny-Häusern inklusive Angeboten kann aus der Anlage der Vorlage entnommen werden.
Wohncontainer
Hier laufen Stand 14.03.2024 die Anfragen nach Angeboten. Hierzu kann erklärt werden, dass zum Aufstellen von Containern Baugenehmigungen vorliegen müssen. Hinzu kommt, dass die geeigneten Flächen auf ihre Tragfähigkeit überprüft werden müssen.
Am 22.03.2024 wurde der Verwaltung ein erstes Angebot zum Kauf und zur Miete gemacht.
Der Anbieter schlägt eine All-Inklusive Variante mit 16 Container vor. Der Kaufpreis liegt bei 454.109,25 €. Hinzu kommen noch die Kosten, die für die Brandschutzausführung anfallen. Die Lieferzeit beträgt derzeit 16-17 Wochen.
Die Miete von 16 Container wird monatlich 12.224,00 € kosten. Hinzu kommen einmalige Kosten in Höhe von 104.004,81 €. Auch hier beträgt die Lieferzeit 16-17 Wochen.
Die Angebote und eine Lageplan kann der Anlage dieser Vorlage entnommen werden.
Amtshaus
Der Koordinations- und Finanzausschuss hat sich grundsätzlich gegen eine Unterbringung im Amtshaus ausgesprochen. Die Verwaltung möchte diese Idee jedoch noch einmal aufgreifen und ergänzen.
Faktisch gesehen ist die Unterbringung im Amtshaus die schnellste und auch kostengünstigste Variante, die gewählt werden kann. Das Obergeschoss des Amtshauses bietet Platz für 10 – 12 Personen. Eine Küche ist vorhanden und müsste nur durch einen größeren Herd mit Backofen, sowie mit einer Waschmaschine ausgestattet werden. Des Weiteren steht ein gemeinschaftlicher Aufenthaltsraum zur Verfügung. Im Obergeschoss befindet sich eine Toilette. Die Auftsellung von zwei Sanitär- und Duschcontainer würde
500 € (einmalig 1.500 €) im Monat kosten. Ein möglicher Auftsellungsort wird in der Parkbucht neben der Garage der Polizei gesehen. Alternativ ist die Instalation eines Duschbades notwendig.
Zuletzt bleibt noch die Möglichkeit. Die Eingänge im Amtshaus räumlich zu trennen. So könnten die untergebrachten Flüchtlinge den Haupteingang und die Besucher des Amtshauses den Seiteneingang (Polizei) nutzen. Im Bereich des Seiteneinganges befinden sich zwei Besuchertoiletten. Die Zwischentür beim Bürgerbüro ins Treppenhaus bleibt dann verschlossen. So herscht eine räumliche Trennung.
Seitens der Verwaltung wird gebeten, sich auch mit diesen neuen Aspekten zu beschäftigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt, die Unterbringungsmöglichkeit von Flüchtlingen wie folgt zu lösen: …
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen können den Angeboten dieser Vorlage entnommen werden.
Hier sind, im Falle der Aufstellung von Tiny-Häusern oder Wohncontainern, außer-planmäßige Auszahlungen zu leisten und ggf. Kredite aufzunehmen. Ein Herrichten des Amtshauses oder die Anmietung von Wohnhäusern könnte durch überplanmäßige Ausgaben abgewickelt werden.
Förderungen:
Dem Amt Hörnerkirchen stehen gemäß der Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holsteins ingesamt 400.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Von diesen 400.000 € sind seinerzeit nur 20.000 € abgerufen, sodass noch eine Restförderung von 380.000 € zur Verfügung steht.
Die geförderten Maßnahmen müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:
- Je unterzubringende Person sind mindestens sechs Quadratmeter Wohnfläche vorzusehen zuzüglich zwei Quadratmetern, die auch durch gemeinschaftlich genutzte Räume zur Verfügung gestellt werden können.
- Die Wohn- und Gemeinschaftsräume sollen zweckmäßig und angemessen ausgestattet werden. Möglichkeiten zur eigenen Verpflegung sollen gegeben sein.
- Um den unterzubringenden Kriegsvertriebenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, sollen hergerichtete Objekte so gelegen sein, dass sie über eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verfügen und den Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens sowie zu integrationsrelevanten Angeboten gewährleisten.
Die Maßnahmen werden im Wege einer Anteilfinanzierung unterstützt. Pro Antragszeitraum ist je zuwendungsberechtigter Kommune grundsätzlich die Stellung eines Antrages möglich. Der Antrag kann mehrere Maßnahmen enthalten, deren Mehr- undMinderausgaben untereinander deckungsfähig sind. Die regelmäßige Förderquote beträgt bei Maßnahmen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen dürfen einen Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro nicht unterschreiten.
Bei einer noch offenen Fördersumme vom 380.000 € könnte das Amt Hörnerkirchen somit Gesamtmaßnahmen in Höhe von 506.666 € (100 %) beauftragen und würde dann bis zu 380.000 € (75%) als Förderung erhalten. Der Eigenanteil des Amtes bzw. der Kommunen lege dann bei 126.666 €.
Anlagen:
- Vermerk: Bereisung des Amtsgebietes
- Angebote Tiny-Häuser
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76