Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-080
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Sachverhalt:
Die Flüchtlingsunterbringung ist ein zentrales Element im Umgang mit Menschen, die aufgrund von Konflikten, Verfolgung oder anderen Notsituationen gezwungen sind, ihre Heimatländer zu verlassen. Die Herausforderung besteht darin, diesen Menschen nicht nur einen sicheren Ort zu bieten, sondern auch ihre grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen und langfristige Integrationsprozesse zu unterstützen.
Die Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung erfordern eine umfassende, koordinierte und nachhaltige Herangehensweise auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Barmstedt, vom 28.11.2023, wurde die Verwaltung beauftragt, einen Stufenplan bezüglich der Flüchtlingsunterbringung zu erstellen. Die Intension entstammt aus einem Fraktionsantrag der CDU. Der ausgearbeitete Stufenplan wurde in der Barmstedter Stadtvertretung einstimmig beschlossen.
Auch für das Amtsgebiet Hörnerkirchen wird die Flüchtlingsunterbringung weiterhin ein Thema bleiben, mit dem sich auseinandergesetzt werden muss. Aus diesem Grund ist es der Verwaltung ein Anliegen, den ausgearbeiteten Stufenplan ebenfalls auf den Amtsbereich auszuweiten und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Aktuelle Lage im Amtsbereich Hörnerkirchen
Derzeit befindet sich der Unterbringungsstatus im Amtsbereich Hörnerkirchen, laut vorgelegtem Stufenplan, bei Stufe 3 (GELB). Diese Stufe kann bzw. konnte jedoch nur gehalten werden, da die Stadt Barmstedt im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft unterstützend tätig ist bzw. war. Ohne die Unterstützung der Stadt Barmstedt, würde der Status 4 (ORANGE) vorliegen.
Stand 26.02.2024 sind alle Zuweisungen untergebracht. Es stehen kaum noch Kapazitäten zur Verfügung. Lediglich zwei Zimmer und eine Wohnung für 5 Personen stehen im Amtsbereich zur Verfügung. Eines der Zimmer wird Mitte März 2024 zugewiesen werden. Die Wohnung für 5 Personen ist für eine Familie vorgesehen. Damit steht zum Mitte März 2024 nur noch ein Zimmer zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung.
Aus diesem Grund macht die Verwaltung den Amtsausschuss erneut darauf aufmerksam, dass Lösungen zur Unterbringung von Geflüchteten gefunden werden müssen.
Als ersten Vorschlag schlägt die Verwaltung das leerstehende Obergeschoss im Amtshaus vor. Hier stehen Büroräume zur Verfügung, die in abschließbaren Wohnraum umgewandelt werden können. Darüber hinaus steht ein großer Gemeinschaftraum und eine Küche zur Verfügung. Lediglich die sanitären Einrichtungen müssten geprüft und ggf. um Sanitär- und Duschcontainer (z.B. auf dem Parkplatz) ergänzt werden. Eine Preisabfrage hat ergeben, dass zwei Sanitär- und Duschcontainer mit einer Größe von 3m x 2,5m einen monatlichen Mietpreis von 554,00 € ergeben. Hinzu kommen einmalige Kosten in Höhe von ca. 1.500 €.
Am 07.03.2024 hat bereits der Koordinations- und Finanzausschuss zu diesem Thema beraten. Der Ausschuss schlägt vor, die Wiese hinter dem Amtshaus mit Containern oder Wohnwagen auszustatten. Eine Unterbringung im Amtshaus soll nicht stattfinden.
Um weitere Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Koordinations- und Finanzausschuss // Vorberatung
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt den durch die Verwaltung vorgelegten Stufenplan zur Flüchtlingsunterbringung. Der Stufenplan soll regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiese hinter dem Amtshaus als mögliche Unterbringungsmöglichkeit zu prüfen. Es soll geprüft werden, ob die Fläche mit Containern oder Wohnwagen ausgestattet werden kann. Entsprechende Angebote, Förderungen und Fristen sollen eingeholt und dem Amtsausschuss vorgelegt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, sich mit der Kostenverteilung der Flüchtlinge auseinanderzusetzen.
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt, dass vorerst keine Flüchtlinge im Amtshaus untergebracht werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen sind im Bereich der Anschaffung von Mobiliar und Wohnraum zu erwarten. Hierzu sind sowohl im Investiv- als auch im Aufwandsbereich finanzielle Mittel im Haushalt 2024 eingeplant worden. Für die Schaffung von zusätzlichen Wohnräumen stehen jedoch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung und müssten durch außerplanmäßige Ausgaben gedeckt werden.
Anlage/n:
Flüchtlingsunterbringung des Amtes Hörnerkirchen – Stufenplan
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1 | Flüchtlingsunterbringung Amt Hörnerkirchen (Stufenplan) (489 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76