Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-544-1
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Sachverhalt:
Es wird der 2. Entwurf des Haushaltsplan 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Haushaltsentwurf berücksichtigt alle Beschlüsse, welche von den Fachausschüssen im Rahmen der Vorberatung gefasst wurden. Die Änderungen wurden mittels Änderungsliste (als Anlage) dokumentiert.
Der Haushaltsentwurf weist folgende Ergebnisse aus (in EUR):
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Ergebnisplan |
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Jahresergebnis | -4.778.900 | -5.034.700 | -6.841.400 | -8.967.200 |
Finanzplan |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -5.207.400 | -4.609.900 | -5.207.400 | -7.198.600 |
Investitionstätigkeit: | 2.760.200 | 2.535.400 | 1.544.500 | 1.899.800 |
Investitionstätigkeit: | 17.167.800 | 19.055.100 | 11.834.200 | 4.282.300 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -14.407.600 | -16.519.700 | -10.289.700 | -2.382.500 |
Ordentliche Tilgung | 2.310.300 | 2.862.200 | 3.173.200 | 3.232.800 |
Kreditbedarf | 14.407.600 | 16.519.700 | 10.289.700 | 2.382.500 |
Finanzmittelsaldo (Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln) | -7.517.700 | -7.472.100 | -8.380.600 | -10.431.400 |
Der Ergebnisplan ist im Planjahr sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung defizitär. Im Finanzplan ist der Mittelabfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ, sodass der Saldo aus Investitionstätigkeit voll durch Kredite finanziert werden muss. Darüber hinaus ist der Finanzmittelsaldo 2024 bis 2027 jeweils deutlich im negativen Bereich, was die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich machen wird.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag von 6.000.000 EUR vorgesehen.
Ergebnisplan
Das Jahresergebnis 2024 fällt mit -4.778.900 EUR um 1.850.000 EUR schlechter im Vergleich zum 1. Nachtrag 2023 aus. Zu berücksichtigen ist in diesem Vergleich, dass der 1. Nachtrag 2023 bereits die Zahlung der Fehlbetragszuweisung 2020 in Höhe von 1.400.000 EUR beinhaltet.
Die Erträge erhöhen sich um 250.800 EUR auf 29.897.700 EUR. Dem gegenüber erhöhen sich die Aufwendungen um 1.663.900 EUR auf 33.442.900 EUR.
Im Vergleich zum Haushalt 2023 (Stand 1. Nachtrag) ergeben sich die höchsten Veränderungen bei den folgenden Ertrags- und Aufwandsarten:
Erträge | in EUR |
Grundsteuer B | + 114.500 |
Anteil an der Einkommensteuer | + 407.800 |
Leistungen nach Familienleistungsausgleich | + 51.400 |
Allg. Schlüsselzuweisung | - 336.100 |
Zuweisung für übergemeindliche Aufgaben | - 124.200 |
Fehlbetragszuweisung | - 1.400.000 |
Benutzungsgebühren Sporthallen | - 110.600 |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und für Beiträge | - 52.100 |
Mieten und Pachten | - 32.600 |
Schulkostenbeiträge | + 110.000 |
Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen | - 92.600 |
Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen | - 64.100 |
Erträge aus der Auflösung der Beihilferückstellungen | + 384.400 |
Aufwendungen | in EUR |
Personalaufwendungen | + 807.200 |
Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und sonst. unbewegliches Vermögen | + 244.200 |
Mieten für Asyl-Fremdunterbringung | + 127.700 |
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. | - 487.200 |
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | + 51.900 |
Kinderbetreuung | + 603.700 |
Kreisumlage | - 288.900 |
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | + 51.000 |
Geschäftsaufwendungen | - 161.300 |
Zinsaufwendungen | + 376.000 |
Abschreibungen | + 91.700 |
Finanzplan
Der Haushaltsentwurf 2024 enthält Auszahlungen für Investitionstätigkeit von 17.167.800 €. Bei erwarteten Einzahlungen von 2.760.200 € ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -14.407.600 €. Im Haushaltsentwurf sind Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung für Aufträge mit Zahlungsverpflichtung in Folgejahren) zu Lasten der Jahre 2025 ff. von insgesamt 17.993.400 € vorgesehen. Detaillierte Ausführungen hierzu sind den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich nachfolgende Veränderungen:
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Kreditaufnahme | 14.407.600 | 16.519.700 | 10.289.700 | 2.382.500 |
Ordentliche Tilgung | 2.310.300 | 2.862.200 | 3.173.200 | 3.232.800 |
Netto-Neuverschuldung | 12.097.300 | 13.657.500 | 7.116.500 | -850.300 |
Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen.
Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von 6.000.000 € vorgesehen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit 20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.
Hinweis:
Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt. Zudem wird auf die Vorlage VO/2023-544 zur Vorberatung hingewiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Siehe Vorberatungen zur VO/2023-544
Stadtvertretung // Entscheidung // §§ 28 Nr. 2, 79 II GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2027 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung eventuell beschlossener Änderungen.
Des Weiteren nimmt die Stadtvertretung vom Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 – 2027 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Barmstedt erhält für das Haushaltsjahr 2024 die Grundlage für ihre Haushaltswirtschaft.
Anlage/n:
- Haushaltssatzung 2024
- Haushaltsplan 2024
- Änderungsliste zum 1. Haushaltsentwurf
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltssatzung 2024 (342 KB) | |||
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2 | Haushaltsplan 2024 (7060 KB) | |||
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3 | Änderungsliste zum 1. Haushaltsentwurf (50 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76