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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-544-1  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Jahr 2024 mit Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Kruse, Karsten
2. Maier, Wolfgang
Bezüglich:
VO/2023-544
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.02.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es wird der 2. Entwurf des Haushaltsplan 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Haushaltsentwurf berücksichtigt alle Beschlüsse, welche von den Fachausschüssen im Rahmen der Vorberatung gefasst wurden. Die Änderungen wurden mittels Änderungsliste (als Anlage) dokumentiert.

Der Haushaltsentwurf weist folgende Ergebnisse aus (in EUR):

 

2024

2025

2026

2027

Ergebnisplan

 

 

 

 

Jahresergebnis

-4.778.900

-5.034.700

-6.841.400

-8.967.200

Finanzplan

 

 

 

 

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-5.207.400

-4.609.900

-5.207.400

-7.198.600

Investitionstätigkeit:
Einzahlungen

2.760.200

2.535.400

1.544.500

1.899.800

Investitionstätigkeit:
Auszahlungen

17.167.800

19.055.100

11.834.200

4.282.300

Saldo aus Investitionstätigkeit

-14.407.600

-16.519.700

-10.289.700

-2.382.500

Ordentliche Tilgung

2.310.300

2.862.200

3.173.200

3.232.800

Kreditbedarf

14.407.600

16.519.700

10.289.700

2.382.500

Finanzmittelsaldo

(Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln)

-7.517.700

-7.472.100

-8.380.600

-10.431.400

Der Ergebnisplan ist im Planjahr sowie der mittelfristigen Ergebnisplanung defizitär. Im Finanzplan ist der Mittelabfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ, sodass der Saldo aus Investitionstätigkeit voll durch Kredite finanziert werden muss. Darüber hinaus ist der Finanzmittelsaldo 2024 bis 2027 jeweils deutlich im negativen Bereich, was die Aufnahme von Liquiditskrediten erforderlich machen wird.

Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag von 6.000.000 EUR vorgesehen.

Ergebnisplan

Das Jahresergebnis 2024 fällt mit -4.778.900 EUR um 1.850.000 EUR schlechter im Vergleich zum 1. Nachtrag 2023 aus. Zu berücksichtigen ist in diesem Vergleich, dass der 1. Nachtrag 2023 bereits die Zahlung der Fehlbetragszuweisung 2020 in Höhe von 1.400.000 EUR beinhaltet.

Die Erträge erhöhen sich um 250.800 EUR auf 29.897.700 EUR. Dem gegenüber erhöhen sich die Aufwendungen um 1.663.900 EUR auf 33.442.900 EUR.

Im Vergleich zum Haushalt 2023 (Stand 1. Nachtrag) ergeben sich die höchsten Veränderungen bei den folgenden Ertrags- und Aufwandsarten:

Erträge

in EUR

Grundsteuer B

+ 114.500

Anteil an der Einkommensteuer

+ 407.800

Leistungen nach Familienleistungsausgleich

+ 51.400

Allg. Schlüsselzuweisung

- 336.100

Zuweisung für übergemeindliche Aufgaben

- 124.200

Fehlbetragszuweisung

- 1.400.000

Benutzungsgebühren Sporthallen

- 110.600

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und für Beiträge

- 52.100

Mieten und Pachten

- 32.600

Schulkostenbeiträge

+ 110.000

Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

- 92.600

Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

- 64.100

Erträge aus der Auflösung der Beihilferückstellungen

+ 384.400

 

Aufwendungen

in EUR

Personalaufwendungen

+ 807.200

Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und sonst. unbewegliches Vermögen

+ 244.200

Mieten für Asyl-Fremdunterbringung

+ 127.700

Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.

- 487.200

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

+ 51.900

Kinderbetreuung

+ 603.700

Kreisumlage

- 288.900

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

+ 51.000

Geschäftsaufwendungen

- 161.300

Zinsaufwendungen

+ 376.000

Abschreibungen

+ 91.700

 

Finanzplan

Der Haushaltsentwurf 2024 enthält Auszahlungen für Investitionstätigkeit von 17.167.800 €. Bei erwarteten Einzahlungen von 2.760.200 € ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -14.407.600 €. Im Haushaltsentwurf sind Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung für Aufträge mit Zahlungsverpflichtung in Folgejahren) zu Lasten der Jahre 2025 ff. von insgesamt 17.993.400 € vorgesehen. Detaillierte Ausführungen hierzu sind den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.

Aus der Finanzierungstätigkeit ergeben sich nachfolgende Veränderungen:

 

2024

2025

2026

2027

Kreditaufnahme

14.407.600

16.519.700

10.289.700

2.382.500

Ordentliche Tilgung

2.310.300

2.862.200

3.173.200

3.232.800

Netto-Neuverschuldung

12.097.300

13.657.500

7.116.500

-850.300

 

Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag der Stellen ist dem Stellenplan zu entnehmen.

Als Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist ein Betrag in Höhe von 6.000.000 € vorgesehen.

Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen wird mit 20.000 € in gleicher Höhe der letzten Jahre vorgeschlagen.

Hinweis:

Weitere Tabellen und Informationen werden im Vorbericht zur Verfügung gestellt. Zudem wird auf die Vorlage VO/2023-544 zur Vorberatung hingewiesen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Siehe Vorberatungen zur VO/2023-544

 

Stadtvertretung // Entscheidung // §§ 28 Nr. 2, 79 II GO 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt r das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 2027 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung eventuell beschlossener Änderungen.

 

Des Weiteren nimmt die Stadtvertretung vom Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 2027 Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Barmstedt erhält für das Haushaltsjahr 2024 die Grundlage für ihre Haushaltswirtschaft.


Anlage/n:

-          Haushaltssatzung 2024

-          Haushaltsplan 2024

-          Änderungsliste zum 1. Haushaltsentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2024 (342 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsplan 2024 (7060 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsliste zum 1. Haushaltsentwurf (50 KB)      
Stammbaum:
VO/2023-544   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Jahr 2024 mit Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2023-544-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Jahr 2024 mit Investitions- und Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2027   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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